Voraussetzungen für Kindergeld und Co.

Die Geburt des Kindes ist für die Eltern immer ein herausragendes Ereignis. Damit Sie nach der Geburt schnellstmöglich Geburtsurkunden und Bescheinigungen für Ihr Kind erhalten können, möchten wir Ihnen im Vorfeld einige Hinweise geben.

Denn: Finanzielle Leistungen wie zum Beispiel Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld werden nur gegen Vorlage einer Geburtsurkunde oder einer entsprechenden Bescheinigung ausgezahlt. Sofern Ihr Kind in Hameln geboren wird, ist das Standesamt Hameln für die Beurkundung der Geburt zuständig. Bitte lesen Sie sich die folgenden Punkte gut durch. Beachten Sie, dass die Aufzählung nur eine allgemeine Übersicht ist. In Einzelfällen kann es sein, dass Sie noch weitere Unterlagen einreichen müssen.

Für alle:

  • Erklärung über Beilegung von Vornamen und Führung des Familiennamens, ausgefüllt und unterschrieben (erhalten Sie im Krankenhaus)

Verheiratete deutsche Eltern:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern beider Elternteile
  • Personalausweise
  • wenn eingebürgert: Einbürgerungsurkunden

Verheiratete ausländische Eltern:

  • internationale Eheurkunde oder Eheurkunde mit Übersetzung oder die deutsche Eheurkunde
  • Heimatreisepässe und wenn vorhanden: Flüchtlingsausweise
  • Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunden mit Übersetzungen

Unverheiratete deutsche Mütter bzw. Eltern:

  • Geburtsurkunden beider Elternteile (wenn die Vaterschaft anerkannt wurde)
  • Vaterschaftsanerkennung
  • eventuell Namenserklärung
  • eventuell Sorgeerklärung
  • Personalausweise
  • wenn eingebürgert: Einbürgerungsurkunden

Unverheiratete ausländische Mütter bzw. Eltern:

  • internationale Geburtsurkunden oder Geburtsurkunden mit Übersetzung beider Elternteile (wenn die Vaterschaft anerkannt wurde)
  • Heimatreisepässe und wenn vorhanden: Flüchtlingsausweise
  • Aufenthaltstitel
  • Vaterschaftsanerkennung
  • eventuell Namenserklärung
  • eventuell Sorgeerklärung

Geschiedene Mütter:

  • Eheurkunde/beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis

Bitte beachten Sie, dass für besondere Personengruppen (z.B. Aussiedler, Vertriebene) spezielle Unterlagen vorgelegt werden müssen. Für Auskünfte steht das Standesamt gern zur Verfügung (Tel. 05151/202-1434 oder 05151/202-1431)

Die Checkliste für Ihren Aufenthalt im Krankenhaus stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Wichtig: Der Vorname Ihres Kindes

Sie erhalten im Krankenhaus das oben genannte Formular, in dem Sie den gewünschten Vornamen für Ihr Kind eintragen müssen. Dabei sollten Sie sorgfältig entscheiden, da nach der Beurkundung der Geburt der Vorname des Kindes nicht mehr geändert werden kann – auch nicht in der Schreibweise.