Sonderregelung für kranke Personen

Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, können wir von der Ausweispflicht befreien.

Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine dritte Person die Befreiung im Bürgeramt beantragen.

Bitte bringen Sie mit:

  • Einen entsprechenden Nachweis vom Krankenhaus/Pflegeheim oder Hausarzt über den Gesundheitszustand der Person, der wiedergibt, dass die Person nicht mehr im normalen Umfang am öffentlichen Leben teilnehmen kann,
  • den Personalausweis beziehungsweise Reisepass der zu befreienden Person sowie
  • den ausgedruckten und ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht.

Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt dann ein gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht. Die Befreiung von der Ausweispflicht ist kostenfrei.

Die Befreiuung von der Ausweispflicht beantragen Sie schnell und problemlos im Bürgeramt.