Stadtwerke überprüfen das Gasleitungsnetz

Kleinste Undichtheiten an Gasleitungen spürt ein Mitarbeiter von der Firma Severin ab Montag, 2. Juli, im Auftrag der Stadtwerke auf. In diesem Jahr werden routinemäßig alle Gasleitungen in den erdgasversorgten Ortsteilen Welliehausen, Unsen, Holtensen und Hottenbergsfeld sowie im Hamelner Stadtgebiet nördlich der Eisenbahnlinie Hannover/Löhne auf Dichtheit überprüft.

Für die Stadtwerke ist die jährlich durchgeführte Maßnahme ein wichtiger Baustein für die Versorgungssicherheit: Die Hamelner Haushalte und Unternehmen werden über eine Gasleitungslänge von insgesamt 431 Kilometern zuverlässig, sicher und rund um die Uhr mit Erdgas zum Kochen und vor allem Heizen beliefert. Um die beliebte Energiequelle gewohnt sorgenfrei nutzen zu können, sind regelmäßige Kontrollen der Netze unabdingbar. Im regelmäßigen Turnus von drei Jahren müssen alle Erdgasleitungen einmal auf Leckagen untersucht worden sein.

Der Techniker folgt dabei exakt nach digitalem Lageplan auf Gehwegen, Straßen und in Vorgärten dem Verlauf der unterirdischen Leitungen. Mit einem handgeführten Messgerät wird ständig kontrolliert, ob an der Bodenoberfläche ausgetretenes Gas registriert wird. Nur wenn es regnet, fallen die Messungen aus. Dann kann das Gerät witterungsbedingt keinen Gasgeruch am Boden registrieren. Ist das Wetter trocken, heißt es für den Techniker, ein ordentliches Programm zu absolvieren: Rund 150 Kilometer müssen für diese Messungen zurückgelegt werden – ausschließlich zu Fuß, denn sein Messgerät muss jeden Meter per Hand auf den Boden gedrückt werden.

Die Stadtwerke bitten die Hauseigentümer um Verständnis, wenn zu diesem Zweck der Vorgarten betreten werden muss. „In diesem Fall kann sich der Mitarbeiter aber auch ausweisen“, so Stadtwerke-Sprecherin Natalie Schäfer.

Die Überprüfung durch die Stadtwerke endet allerdings am Gebäude. Für die Sicherheit im Gebäude ist der Hauseigentümer ab der Hauptabsperreinrichtung – bis auf den Zähler und den Hausdruckregler -verantwortlich. Auch dieser muss den Zustand seiner Gasanlagen regelmäßig überprüfen. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gehört zu den Pflichten unter anderem die jährliche Sichtkontrolle durch den Anlagenbetreiber sowie die turnusmäßige Überprüfung der Hausanschlüsse alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit durch einen Fachbetrieb.

Rund acht Wochen wird der mit orangeroter Warnweste bekleidete Spezialist mit dem Gasspürgerät in den genannten Ortsteilen unterwegs sein. Stößt er auf ein Leck, ortet er mit etwa 30 Zentimeter tiefen Probebohrungen die undichte Stelle. Anschließend beginnt die Reparatur.

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