Abriss von drei Gebäuden auf dem Linsingengelände

Die Stadtverwaltung kann den Wunsch nach dem Erhalt der beiden Offiziersgebäude und des Stabsgebäudes durchaus nachvollziehen und hat diesen Wunsch in seinen bisherigen Planungen auch verfolgt. Wegen des nicht gegebenen Bestandsschutzes der 1938 errichteten und seitdem militärisch genutzten Gebäude haben verschiedene, in den vergangenen Jahren angestellte Überlegungen zur Umnutzung immer wieder zu erheblichen notwendigen Investitionsvolumen geführt.

Hintergrund ist dabei die notwendige Anpassung der Gebäude an aktuelle energetische, brandschutztechnische und statische Vorgaben, die bei der Umnutzung der Gebäude berücksichtigt werden müssen. Teilweise sind auch schadstoffbedingte Beeinträchtigungen zu beheben. In der Gesamtbetrachtung ist ein Erhalt und die Umnutzung der Gebäude, bei aller städtebaulicher Qualität und Symbolik, wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Dies hat die GSW mbH, die aktuelle Eigentümerin der betreffenden Teilfläche der Linsingenkaserne bewogen, einen Erhalt der Gebäude nicht weiter zu verfolgen.

Der Antrag der Gruppe SPD/Grüne/Linke zur öffentlichen Diskussion des Erhalts der Gebäude 7, 8 und 10 auf der Linsingenkaserne ist für die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 09. August vorgesehen. Der Aufsichtsrat der GSW mbH wird sich ebenfalls mit der Thematik befassen. Für die städtische Tochter ist dabei von großer Bedeutung, dass die wirtschaftlichen Folgen, die aus einem möglichen Erhalt der Gebäude erwachsen, durch entsprechende Finanzzuweisungen der Stadt getragen werden. Eine abschließende Beschlussfassung über den Antrag ist dann für die Sitzung des Rates am 26. September vorgesehen.

In dieser Woche wird es ein Treffen mit Vertretern des Vorstandes des Britisch German Club und der Stadtverwaltung geben, um die Chancen und Risiken des Erhalts oder des Abrisses von Gebäuden der Linsingenkaserne zu erörtern.

Auch Landrat Tjark Bartels kann den Wunsch des British German Clubs nach Gebäudeerhalt gut nachvollziehen, der jedoch bei sachgerechter Betrachtung der Schadstoffbelastung und der statischen Probleme als vollkommen unwirtschaftlich zu bewerten ist.

 

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