Zum Schulstart: Alles, was Sie wissen müssen

Die Sommerferien neigen sich dem Ende, am Donnerstag (27. August) startet in Niedersachsen die Schule. Es wird ein besonderes Schuljahr, soviel steht bereits jetzt fest: Corona hat großen Einfluss auf den Schulalltag, das Lernen in Gruppen und den persönlichen Umgang im schulischen Umfeld. „Eingeschränkter Regelbetrieb“, das heißt: Volle Klassenräume, volle Stundenpläne – und doch viele Regeln, die zu beachten sind. Wir haben für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern die wichtigsten Informationen zum Schulalltag in Corona-Zeiten zusammengetragen. Wichtig: Da jede Schule hausintern jeweils noch eigene Regeln aufstellen kann, die über den Hygieneplan des Landes hinausgehen, informieren Sie sich bitte vor Unterrichtsbeginn bei Ihrer Schule darüber, was Sie beachten müssen.

Maskenpflicht

Außerhalb der Klassenräume tragen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer überall dort, wo ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, einen Mund-Nasen-Schutz. Einige Schulen haben die Maskenpflicht generell Flure und den Schulhof ausgeweitet.

Lerngruppen

Um im Falle einer Infektion das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, bleiben Lerngruppen so klein wie möglich. Das heißt: In den unteren Jahrgängen bleiben Klassen unter sich, in den oberen Jahrgänge. Klassen- oder jahrgangsübergreifende oder gar schulübergreifende Veranstaltungen finden nur statt, wenn ausreichend Platz für Sicherheitsabstände zur Verfügung steht. Durch solch feste Lerngruppen (das Niedersächsische Kultusministerium spricht von „Kohorten“) soll auch der Personenkreis derer, die im Zweifelsfall in Quarantäne müssen, klein gehalten und die Schließung ganzer Klassen, Jahrgänge oder gar Schulen vermieden werden.

Sportunterricht

Sportunterricht findet statt, allerdings mit Einschränkungen: Sportarten mit viel Körperkontakt (wie etwa Wasserball, Judo, Rugby) sind erst einmal tabu.

Schulchöre und Orchester

Gemeinsames Singen und Musizieren in geschlossenen Räumen bleibt verboten. Proben und Auftritte im Freien sind mit ausreichend Abstand erlaubt. Ausreichend Abstand heißt: bei Gesangsaufführungen zwei Meter, bei Blasinstrumenten 1,50 Meter.

Klassenfahrten, Schulausflüge

Aufgrund der unübersichtlichen Infektionslage rät das Kultusministerium von Klassenfahrten im gesamten Schuljahr 2020/21 ab. Eintägige Schulausflüge wie Wandertage aber können stattfinden, solange der eingeschränkte Regelbetrieb herrscht.

Mensa-Essen

Mittagessen in der Schule wird angeboten – allerdings essen die Schülerinnen und Schüler auch hier in Gruppen (Stichwort: Kohorte) räumlich getrennt oder, wenn nicht ausreichen Platz ist, zeitlich versetzt.

Risikogruppen

Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, dürfen von zu Hause aus lernen, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Auch das Lehrpersonal darf von zu Hause aus arbeiten, wenn die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe per Attest nachgewiesen wird. In den Jahrgängen 7 bis 13 könnte dies im Zweifel dazu führen, dass an maximal einem Tag pro Woche der Unterricht digital zu Hause stattfindet. Bei den Klassen 1 bis 6 soll das Lernen von zu Hause vermieden werden.

Den Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.

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