Weiterhin mit Maske auf den Markt

Zur Eindämmung der Corona‐Pandemie war es leider unumgänglich, in den letzten Wochen einige Beschränkungen für den Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel war es, den Wochenmarkt als einen Ort der Grundversorgung zu erhalten, obwohl die Wochenmärkte zur Eindämmung der Pandemie nicht mehr als Kommunikationstreffpunkt genutzt werden konnten. Auch die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin und wird am Mittwoch, 10. Juni, von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert, heißt es aus dem Rathaus.

Trotz der aktuellen Lockerungen in Niedersachsen müssen die Kundinnen und Kunden weiterhin die auf der Marktfläche geltenden Regelungen einhalten. Es gibt immer noch keine Sitz‐ oder Verweilmöglichkeiten. Der Verzehr zubereiteter Speisen auf dem Wochenmarkt ist nicht zulässig und die Speisen werden nur zur Abholung verkauft. Zwar muss das Verkaufspersonal nicht zwingend einen Mund-Naseschutz tragen, dennoch empfiehlt die Verwaltung dies den Standbetreibern weiterhin. Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona‐Virus besteht für alle Besucherinnen und Besucher grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen‐Bedeckung.

Um eine Ansteckung zu minimieren, sind auch die Verkaufsstände räumlich entzerrt worden. So kann, trotz gutem Besucherandrang, der Abstand eingehalten werden. Die Stadt bittet nachdrücklich darum, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Auch wenn es in anderen Bereichen Lockerungen gibt, gelten diese, zum Wohle aller, momentan nicht auf dem Wochenmarkt Hameln.

Die Marktmeisterinnen und Marktmeister werden an den kommenden Markttagen zusammen mit der Polizei unterwegs sein, um die notwendigen Vorgaben für den Marktbesuch durchzusetzen.

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