Verwaltung will Eltern in schwerer Situation unterstützen

Die momentane Situation ist für niemanden einfach. Teilweise geht es um Existenzen, die in Gefahr sind. Die laufenden Kosten müssen trotzdem bezahlt werden. Zumindest eine Erleichterung gibt es für Eltern: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hameln hat heute im Eilverfahren eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hameln beschlossen, heißt es aus dem Rathaus.

Damit ist die Grundlage für eine Erstattung der Gebühren im Falle einer Schließung von Einrichtungen durch behördliche Verfügung, wie zum Beispiel jetzt zur Eindämmung des Corona-Virus´, geschaffen. Das heißt auch, dass es eine Soforthilfe durch die Stundung der April-Gebühren für Eltern gibt.

Viele Eltern mussten sich von heute auf morgen eine Alternative zu Krippe, Kita und Hort für ihre Kinder suchen. Denn seit Montag, 16. März, sind die Einrichtungen geschlossen. Einige Eltern konnten ihren Arbeitsplatz nachhause verlegen, andere bauen Mehrarbeitsstunden ab oder setzen Urlaubstage ein – auch unbezahlte.

Familien, die ihren Beruf derzeit nicht ausüben können, müssen mit deutlich reduzierten Einkünften oder sogar vollständigen Verdienstausfällen zurechtkommen.

Für etliche Familien sind die KiTa-Gebühren in diesen Wochen so eine zusätzliche Belastung. Eine Belastung, für die keine Leistung in Anspruch genommen werden kann, wenn man nicht zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehört.

Nach Abstimmung mit allen kreisangehörigen Bürgermeistern hat die Verwaltung der Stadt Hameln in dieser Woche dem Hamelner Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, Eltern die KiTa-Beiträge für den April zu stunden. Im Eilverfahren hat die Politik dieses Vorgehen heute einstimmig beschlossen und somit eine finanzielle Entlastung für die Eltern in dieser schwierigen Situation geschaffen. Die Stundung dürfte in etwa so hoch sein, wie der voraussichtliche Erstattungsbeitrag für den Zeitraum 16. März bis 18. April. Die Einrichtungsträger wurden entsprechend informiert.

Eltern müssen jedoch beachten, dass weiterhin die Zahlungspflicht für die März-Gebühren besteht. Die April-Gebühren müssen zunächst nicht überwiesen werden. Haben Eltern ein Lastschriftmandat erteilt, wurden die Träger darum gebeten, von diesem für den Monat April keinen Gebrauch zu machen. Sollten Träger die Gebühren bereits eingezogen haben, werden diese in den nächsten Tagen zurück überwiesen.

Die Höhe des tatsächlichen Erstattungsbetrages wird erst nach Ende der Schließzeit auf formlosen Antrag ermittelt, da erst dann die genaue Anzahl der Schließtage feststeht. Die Erstattungsregelung gilt allerdings nur dann, wenn die Eltern keine Notgruppenbetreuung in Anspruch genommen haben. Es erfolgt eine Verrechnung der ausgesetzten Zahlungen mit den errechneten Erstattungsgebühren. Dies betrifft neben den Krippengebühren auch die Gebühren für Nachmittagsbetreuung, Hort und Sonderöffnungszeiten.

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