Shutdown: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Geschäfte können vorerst nicht mehr öffnen, Kneipen und Bars ebenfalls nicht, Restaurants müssen früher schließen, Spielplätze werden gesperrt: Die am Montag im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossenen „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen“ werden nun von den Ländern und Landkreisen umgesetzt. Der Landkreis Hameln-Pyrmont erließ hierzu am Mittwochmorgen (18. März) eine Allgemeinverfügung.

Die "Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont" kann hier im wortlaut eingesehen werden.

Darin ist ausführlich geregelt, welche Einrichtungen des öffentlichen Lebens für den Publikumsverkehr geschlossen werden und welche ausdrücklich von der Schließung ausgenommen sind. Darüberhinaus enthält die Allgemeinverfügung eine Reihe von Verboten, beispielsweise von Zusammenkünften in Vereinen oder Kirchen, sowie eine ausführliche Begründung.

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