Inzidenz steigt - Szenario B an 17 Schulen

Da im Landkreis Hameln-Pyrmont die Zahl der Neuinfizierten seit Dienstag, 3. November, im Verhältnis zur Bevölkerung mehr als 100 Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen beträgt, muss der Schulbetrieb in mehreren Schulen gemäß der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in das sogenannte Szenario B wechseln. In den betroffenen Schulen findet der Unterricht demnach regelmäßig in geteilten Lerngruppen statt.

In diesem für 14 Tage andauernden Wechselmodell kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist nicht länger erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in der Schule befinden, werden im Szenario B verpflichtend zu Hause unterrichtet.

Szenario B gilt für Schulen, für die das Gesundheitsamt zuletzt bereits eine betreffende Infektionsschutzmaßnahme angeordnet hatte. Darunter fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang. Die Schulleitungen entscheiden im Rahmen der Vorgaben des Kultusministeriums, welches Wechselmodell im Szenario B an der der jeweiligen Schule angewandt wird. Diese Informationen werden über die bekannten Informationskanäle von den Schulen an die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern verteilt.

Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind derzeit folgende Schulen betroffen:

  • Grundschule Aerzen
  • IGS Hameln
  • Herderschule Bad Pyrmont
  • Schiller-Gymnasium Hameln
  • Albert-Einstein-Gymnasium Hameln
  • KGS Bad Münder
  • Grundschule Rosenbusch Hessisch Oldendorf
  • Oberschule Hessisch Oldendorf
  • Wilhelm-Raabe-Schule Hameln
  • Grundschule Afferde
  • Pestalozzi-Schule Hameln
  • Elisabeth-Selbert-Schule Hameln
  • Handelslehranstalt Hameln
  • Eugen-Reintjes-Schule Hameln
  • Grundschule Fischbeck
  • KGS Salzhemmendorf
  • Grundschule Tündern

Für die Rückkehr in das Szenario A ist keine gesonderte Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich.

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