Friseure schließen, Versammlungen werden verboten

Restaurants, Cafés, Eisdielen, Tattostudios: Um die sozialen Kontake im öffentlichen und nichtöffentlichen Raum weiter zu beschränken und die weitere Ausbreitung des Corona-Virus' zu verlangsamen, gelten seit gestern (Sonntag, 22. März) weitere Beschränkungen. Darunter: In der Öffentlichkeit werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen für zunächst zwei Wochen verboten - ausgenommen werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Restaurants müssen schließen, ausgenommen ist die Lieferung von Speisen für zu Hause.

Auch Friseurläden müssen vorerst geschlossen bleiben. Auf diese neuen einschneidenden Maßnahmen einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Telefonkonferenz am Sonntag. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung können Sie hier im Detail einsehen.

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