Sie brauchen Ihre Unterstützung: heimische Insekten, Vögel, Fledermäuse. Die Artenvielfalt in der Tier- und Pflanzenwelt ist bedroht, auch bei uns vor der Haustür. Mit geeigneten Maßnahmen lassen sich aber die Lebensräume vieler Arten, z. B. in unseren heimischen Gärten, aufwerten.
Tun Sie etwas dagegen. Wir unterstützen Sie dabei:
Nehmen Sie den Artenschutz selbst in die Hand. Bringen Sie Ihr Grundstück ökologisch auf Vordermann und verbessern Sie somit die Lebensqualität für unsere Tiere und Pflanzen – und letztlich auch für uns Menschen. Ganz egal, ob Privatperson, Unternehmen, Schulklasse oder Verein: Wir stehen Ihnen sowohl beratend als auch finanziell zur Seite.
Antragsverfahren
Bevor Sie Ihren ausgefüllten Antrag incl. Kosten- und Finanzierungsplan einreichen, möchten wir Sie bitten ein kurzes Abstimmungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hameln zu führen. So können eventuelle Unstimmigkeiten zum Antragsverfahren ausgeräumt werden.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antrag
- Finanzierungsplan/Verwendungsnachweis
- Kostenvoranschläge (nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde)
Bevor die Untere Naturschutzbehörde Ihren Antrag bearbeitet, werden Sie zu einem obligatorischen Beratungsgespräch eingeladen. Nach Eingang des Antrags und nochmaliger Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.
Sie möchten sofort loslegen? Das sollten Sie vorher beachten:
Die Höhe der Förderung: Die Kosten der Maßnahme sollten brutto mindestens 150 Euro und maximal 3.000 Euro pro Kalenderjahr betragen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme.
Die Auszahlung des Fördergeldes: Diese erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen. Sie müssen also erst einmal in Vorleistung gehen. Andere Zahlungsmodalitäten sind aber auch möglich, diese besprechen Sie am besten im Beratungsgespräch.
Artenschutzmaßnahmen, die durch unser Förderprogramm nicht abgedeckt werden können:
Maßnahmen, die mit den städtebaulichen Entwicklungszielen nicht übereinstimmen sowie jene, die laut Bebauungsplan ohnehin durchgeführt werden müssen (z. B. Ausgleichsmaßnahmen) oder durch andere vertragliche oder gesetzliche Regelungen vorgeschrieben werden, können in diesem Rahmen nicht gefördert werden.
| Diese Artenschutzmaßnahmen fördern wir: | |
|---|---|
| zum Beispiel | |
| Maßnahmen zum Vogelschutz | Nisthilfen, Wasser- und Nahrungsflächen |
| Maßnahmen zum Fledermausschutz | Sommer-/ Winterquartiere, insektenreiche Grünflächen |
| Maßnahmen zum Insekten-, Amphibien- und Reptilienschutz | Insektenhotels, Florfliegenkästen, Hummelburgen, Wildbienengärten usw. |
| Pflanzung heimischer regionaler Gehölze | Streuobstwiesen, Hecken und insektenfördernde Baumarten |
| Schaffung artenreicher Wiesen, Weiden und Säume | extensive Beweidung |
| Ansaat von Blühflächen/-streifen auf nicht landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen | Ein- oder mehrjährige Blühstreifen |
| Dach- und Fassadenbegrünungen | Anlage mit heimischen (gezüchteten) Wildpflanzen |
















































































































































































































































































































































































































































































































































