Dem Leerstand in der Innenstadt entschlossen entgegentreten

Sie haben eine spannende Geschäftsidee mit einem Alleinstellungsmerkmal? Wir übernehmen die Miete!

Kreativität und gute Konzepte belohnen wir: Im Rahmen des Förderprogramms "Hameln handelt!" unterstützt die Stadt Hameln Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen. Die Stadt möchte Geschäftsleuten aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen damit Sicherheit bieten und ihnen in der oft schwierigen Startphase zur Seite stehen.

Eröffnen Sie ein neues Geschäft? Dann kann die Stadt wie folgt unterstützen:

  • Die ersten 6 Monate übernimmt die Stadt 100 Prozent der Nettokaltmiete (bis zu 5.000 Euro monatlich)
  • Die folgenden 6 Monate übernimmt die Stadt 50 Prozent der Nettokaltmiete (bis zu 2.500 Euro monatlich)
  • Weitere zwölf Monate übernimmt die Stadt 25 Prozent der Nettokaltmiete (bis zu 1.250 Euro monatlich)

Sie übernehmen ein bestehendes Geschäft und treten somit ebenfalls dem Leerstand in unserer Innenstadt entgegen? Auch das wird belohnt: In diesem Fall übernimmt die Stadt ein Jahr lang die halbe Nettokaltmiete - bis zu einem Betrag von 2.500 Euro monatlich.

Das klingt zu gut, um wahr zu sein? Diese tollen Geschäfte zeigen, dass es möglich ist!

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Stadt möchte nicht nur die Zahl der Leerstände verringern – wir suchen Kreativität und Einzigartigkeit. Hierfür brauchen wir Ihre Geschäftsidee mit einem gewissen Alleinstellungsmerkmal. Ziel ist es, die Hamelner Innenstadt als attraktives Einkaufszentrum und Erlebnisraum zu erhalten – mit unverwechselbaren, individuellen Angeboten. Nur so ist es möglich, Kundschaft aus dem großen Einzugsgebiet dauerhaft anzusprechen.

„Hameln handelt!“ lautet die Überschrift der Leerstandsoffensive. Der Name ist Programm – es richtet sich an potenzielle Gründerinnen und Gründer, umschreibt aber auch die Aktivitäten von Rat und Verwaltung. Der Hamelner Rat hat für das Programm für die Jahre 2026 und 2027 einen jährlichen Betrag in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt.

Interessiert? Folgende Dinge sollten Sie vorlegen können:

Für die Beantragung einer Förderung wird unter anderem ein vollständiger und schlüssiger Businessplan benötigt, der sich mit allen für die Gründung relevanten Inhalten befasst. Hierzu zählen neben einer ausführlichen Beschreibung auch eine Kapitalbedarfs-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Hilfestellung bei der Erstellung eines Businessplans bietet unter anderem die Gründerplattform des Bundeswirtschaftsministeriums. Bei Fragen rund um den Businessplan können sich Interessierte auch an die Wirtschaftsförderung der Stadt Hameln wenden.

Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, präsentieren ihre Geschäftsidee dem Team der Wirtschaftsförderung der Stadt Hameln. Unter welchen genauen Voraussetzungen Förderungen beantragt werden können, finden Sie in unserer Richtlinie, die neben dem Antragsvordruck auf dieser Internetseite zu finden ist.

 

Für Antragstellungen bis zum 31. Dezember 2025 sind folgende Unterlagen relevant:

 

Für eine Antragstellung ab dem 1. Januar 2026 sind folgende Unterlagen relevant:

 

Bitte beachten Sie, dass jedem Antrag eine De-minimis-Erklärung beizufügen ist, aus der ersichtlich ist, dass der Antragsteller den aktuell zulässigen Höchstbetrag gemäß der De-minimis-GVO der EU nicht überschreitet. Das notwendige Formular steht an dieser Stelle zum Download bereit:

 

Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail an wirtschaftsfoerderung@hameln.de oder rufen Sie uns an: 05151/202-3230 oder 05151/202-3228