Aufstockung Überbrückungshilfe für Veranstalter und Schausteller

Seit dem 16. Dezember 2020 kann die Aufstockung Überbrückungshilfe über das Kundenportal der NBank beantragt werden. Das Land Niedersachsen hat damit das angekündigte Sonderprogramm für die besonders von der Corona-Krise betroffenen Branchen der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes umgesetzt. Dazu wird die Überbrückungshilfe II des Bundes mit Landesmitteln aus dem Corona-Konjunkturpaket aufgestockt.

Wer kann das Sonderprogramm des Landes Niedersachsen beantragen?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder
  • Soloselbstständige der
  • Veranstaltungswirtschaft und
  • des Schaustellergewebes.

Unter welchen Voraussetzungen können Leistungen des Sonderprogramms gewährt werden?

  • Es wurde ein Umsatzverlust auf Grund der vollständig oder eingeschränkten eingestellten Geschäftstätigkeit in Folge der behördlich angeordneten Restriktionen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie plausibel dargelegt.
  • Die Überbrückungshilfe II wurde gewährt.

Für welchen Zeitraum kann das Sonderprogramm beantragt werden?

Für den Zeitraum der durch die Corona-Pandemie bedingten gesetzlichen Restriktionen von April bis Dezember 2020.

In welcher Höhe kann das Sonderprogramm der „Aufstockung Überbrückungshilfe“ gewährt werden?

Es wird eine maximale Förderhöhe von 50.000 Euro gewährt, deren Höhe u. a. von der Branche abhängig ist.

Veranstaltungsbranche:

  • Die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust der Monate April bis Dezember 2020 werden mit 15 Prozent gefördert.
  • Die darüberhinausgehenden Umsatzverluste zum Vergleichszeitraum 2019 werden mit 10 Prozent gefördert.

Schaustellergewebe:

  • Die Umsatzverluste der Monate April bis Dezember 2020 werden mit 7,5 Prozent zum Vergleichszeitraum 2019 gefördert. Zusätzlich erhält man 20 Prozent der in den entsprechenden Monaten fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- und Leasingverträge oder
  • Eine Förderung wie in der Veranstaltungsbranche (siehe oben).

Die Antragfrist endet laut Angaben der NBank am 30. Juni 2021. Der tatsächlich entstandene Umsatzrückgang für den Bewilligungszeitraum muss im Rahmen einer Schlussabrechnung bis spätestens zum 31. Dezember 2021 erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass dies nur Auszüge aus den Bestimmungen dem Programm Aufstockung Überbrückungshilfe sind und die Stadt Hameln keine Gewähr für die Vollständigkeit durch eventuelle Änderungen des Programms gibt. Nähere Informationen zur Aufstockung Überbrückungshilfe sowie  Produktinformationen der NBank sind unter den Hyperlinks zu finden.

Fragen rund um das Programm und weitere Förderprogramme beantwortet Scott Kohlberg (scott.kohlberg@hameln.de, 05151/202-3230) von der Wirtschaftsförderung der Stadt Hameln telefonisch oder per Video-Chat.