Weil er für Mensch und Natur überlebenswichtig ist

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um gegen Hochwasser gewappnet zu sein. Daher werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verschiedene Vorsorgemaßnahmen vorgeschlagen:

  • Natürliche Überschwemmungsgebiete von Bebauung freihalten oder auch zurückgewinnen
  • Niederschläge ortsnah zurückzalten und versickern lassen
  • Bodenverdichtung und –versiegelung begrenzen

Zuständig für den Hochwasserschutz sind zunächst zunächst die Kommunen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge. Jedoch auch jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist (im Rahmen des ihr Möglichen) verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dazu zählt unter anderem, dass Grundstücke gegen Hochwasser und die Folgen gesichert sein müssen. Bei der Stadt ist die Untere Wasserbehörde dafür zuständig, Überschwemmungsgebiete festzulegen und Genehmigungen zu erteilen.

Der Hochwasserschutz-Plan

Die Weser prägt die Stadt. Sie durchströmt das Stadtgebiet auf einer Länge von etwa 13 Kilometern und die Fläche des Überschwemmungsgebietes der Weser nimmt sogar etwa ein Zehntel des gesamten Stadtgebietes ein. Um für Mensch und Natur einen ausreichenden Schutz aufzustellen, haben die Landkreise Holzminden, Hameln-Pyrmont und Hameln den Hochwasserschutzplan Oberweser erstellt. Er gliedert sich in mehrere Teile.

Im Hochwasserschutzplan Oberweser Teil I wurden die überschwemmten Flächen bei verschiedenen Hochwasserereignissen berechnet und dargestellt.

Der Hochwasserschutzplan Oberweser Teil II gliedert sich in zwei Teile

  1. Der überregionale Maßnahmenplan zum Schutz vor Hochwasser für die Oberweser beinhaltet die Ermittlung der potenziellen Schäden und die mittel- bis langfristig umzusetzenden Maßnahmen.
  2. Der Handlungs- und Gefahrenabwehrplan schließlich zeigt die Hochwassergefährdungen auf und beinhaltet Handlungsanweisungen für den Hochwasserfall.