Fluss, Bäche, Seen und Teiche in Hameln

Hamelns Kernstadt ist geprägt durch die Weser. An vielen Stellen der Stadt kann man einen Blick auf den Fluss erhaschen oder aber direkt an der Promenade flanieren. Doch natürlich gibt es noch weitaus mehr Gewässer in und um Hameln.

Im südlichen Stadtgebiet sind Kiesseen, von denen einzelne durch weitere Auskiesung stetig wachsen. Die Humme durchfließt Klein Berkel und mündet auf dem Gelände des Wouldham Camp in die Weser. Schräg gegenüber auf der anderen Weserseite mündet die Fluthamel in die Weser. Als Hamel kommt sie von Osten her in das Stadtgebiet und durchfließt die Ortschaften Hilligsfeld und Rohrsen und vorbei an den Industrie- und Gewerbegebieten im Süden von Hameln.

Ab dem Marienthaler Wehr wird sie Fluthamel genannt, da dieser Abschnitt vor einigen Jahrzehnten aufgrund von zwei größeren Hochwassern ausgebaut wurde. Knapp oberhalb des Marienthaler Wehres zweigt die Stadthamel ab. Sie durchfließt die Kernstadt und mündet bei der Jugendherberge in die Weser.

In die Hamel münden in Hilligsfeld der Herks- oder Feuerbach, in Rohrsen die Krumme Beeke, gegenüber vom „Kuckuck“ die Remte und der Hastebach neben der Brücke Ohsener Straße. Der Seegraben ist unterhalb des Reimerdeskamp verrohrt, kommt in der Wehler Marsch wieder zutage, unterquert die Eisenbahnlinie Hameln-Hessisch-Oldendorf und mündet nahe der Wehrberger Warte in die Weser. Auf der Höhe von Haverbeck mündet der Mainbach in die Weser. Der Halvestorfer Bach kommt von Halvestorf und mündet oberhalb von Haverbeck in den Mainbach. Darüber hinaus gibt es noch viele kleinere Fließgewässer und Seen.

Der "gute" Zustand der Gewässer

Der Zustand vieler Flüsse und Seen ist nach wie vor besorgniserregend. In der Vergangenheit wurden Gewässer oft ausgebaut und begradigt. Dadurch sollte eine schnelle Ableitung von Regenwasser, eine Verbesserung des lokalen Hochwasserabflusses oder eine Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen erreicht werden. Die Ausbaumaßnahmen waren oft mit einer Verengung oder Kanalisierung des Gewässerbettes verbunden. Diese kleinräumigen, vermeintlichen Vorteile wurden oftmals mit einem hohe Preis an anderer Stelle bezahlt: Verluste an Retentionsraum, Absenkungen des Grundwasserstroms, Eintiefungen der Gewässersohle, Abflussbeschleunigungen und Erhöhung der Hochwasserereignisse waren die Folgen. Ganz abgesehen von den einschneidenden negativen Auswirkungen auf den Lebensraum von Tieren und Pflanzen.

Dazu kommen die Belastungen durch direkte und diffuse Einleitungen von Abwässern, Düngern und Pestiziden. Gedankenlos werden zudem oft Unrat und Abfälle ins Wasser geworfen oder am Ufer deponiert. Im Jahr 2000 trat die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft mit dem Ziel, den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer innerhalb einer bestimmten Frist zu erreichen. Einiges wurde seitdem an Verbesserungen umgesetzt und erreicht, der gute Zustand ist bei vielen Gewässern jedoch noch in weiter Ferne.

Bisherige Projekte    
2022/2023 Renaturierung der Remte unterhalb von Afferde

Video zur Bachrenaturierung

2012/2015 Auflösung und Renaturierung des Gewerbestandortes „Zur Lust“ an der Hamel in Rohrsen Zur Lust Maßnahmenplan 17. Juni 2014

Zur Lust Fotodokumentation vorher/nachher
2009/2010 Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Hamel am Wehr „Wiese“ in Hilligsfeld Umgehungsgerinne Wehr Wiese
2007/2008 Herstellung der Durchgängigkeit an der Remte in Afferde Umbau eines Sohlabsturzes in der Remte in Afferde
2006 Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Hamel am Marienthaler Wehr durch Bau eines Umgehungsgerinnes Fischaufstieg Marienthaler Wehr
2001/2002 Mäanderfischpass an der Pfortmühle zur Herstellung der Durchgängigkeit am Unteren Wehr in der Weser Mäanderfischpass an der Pfortmühle

Mäanderfischpass Fischartenspektrum

Mäanderfischpass 2004 Gutachten

Anlagen in/an/über und unter oberirdischen Gewässern

Bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Leitungsanlagen und andere Anlagen sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach unvermeidbar ist. Die Anlagen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Den zugehörigen Antrag finden Sie oben.

Entnahmen aus oder Einleitungen in oberirdische Gewässer

Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern und/oder Einleitungen in oberirdische Gewässer sind bis auf wenige Tatbestände genehmigungspflichtig nach dem Wasserrecht. Die Mitarbeiterinnen der Unteren Wasserbehörde können hierzu Auskunft geben. Den zugehörigen Antrag finden Sie oben.

Gewässerausbau

Bei der Herstellung, Beseitigung und wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des Wasserrechts. Hierzu ist in der Regel eine Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich; gegebenenfalls auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch hierzu können die Mitarbeiterinnen der Unteren Wasserbehörde Auskunft geben.