Die Sicherheit unserer Gäste gibt bei uns den Ton an. 3 Maxime bestimmen unsere Arbeit:
- Wir geben alles, um für unsere Gäste, aber auch die Künstler, das Musical „Die Schatzinsel“ professionell auf die Bühne zu bringen.
- Wir wenden die gesetzlichen Verordnungen an und setzen sie für unsere Location(s) bestmöglich um.
- Damit garantieren wir unseren BesucherInnen maximale Sicherheit.
Auf dieser Website informieren wir Sie aktuell über die notwendigen Hygiene-Richtlinien. Die Sitzplatzbelegung erfolgt im Schachbrettmuster. Durch Öffnung des angrenzenden Weserbergland-Zentrums wird für deutlich mehr Abstand zwischen den Besuchern gesorgt. Die Besucher finden so zusätzliche Einlassstellen, mehr Foyerfläche und weitere Toiletten vor. Eine moderne Lüftungsanlage im Theatersaal tauscht die Luft 4 x pro Stunde komplett gegen Frischluft aus.
Wir bitten Sie, sich kurz vor Ihrer Anreise über die derzeit geltenden Bedingungen zu informieren.
Allgemeine Corona-Regeln:
Halten Sie bei der Veranstaltung bitte die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen ein und folgen den an der Veranstaltungsstätte geltenden Abstandsregelungen.
Nehmen Sie auf keinen Fall an der Veranstaltung teil, wenn Sie folgende Symptome haben: Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörungen. Dies gilt auch, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Frühzeitiges Erscheinen vor Ort:
Bitte beachten Sie, dass es keinen Nacheinlass für zu spät kommende Gäste gibt. Planen Sie daher genügend Zeit ein, um durch die Einlasskontrolle zu kommen.
Aktuelle Einlasskriterien:
FFP2-Maske:
Bitte tragen Sie auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine FFP2-Maske. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen. Die Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz während der Vorstellung.
Lt. Verordnung des Landes Niedersachsen vom 21.12.2021 gilt für Weihnachts- und Neujahrsruhe vom 24.12. - 2.1. (Warnstufe 3) bei Veranstaltungen bis 500 Personen, die bis max. 70 % ausgelastet werden, die:
2G -Regelung, d.h. Zutritt nur für Geimpfte und Genesene
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument und einen der beiden folgenden Nachweise in digitaler Form mit:
- Ihren Impfnachweis mit Dokumentation des vollständigen Impfschutzes (mind. 14 Tage nach Gabe der letzten Impfdosis).
- Amtliches Genesenenformular
Sonderregelungen:
Folgende Personen sind von der 2G-Regel ausgenommen und müssen stattdessen einen Nachweis über einen negativen COVID-19 PCR- (maximal 48 Stunden alt) oder Schnell-Test (maximal 24 Stunden alt) vorlegen:
- Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich nicht impfen lassen dürfen.
- für Kinder und Jugendliche: Maskenpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren, bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend, 14-18 Jahren mit FFP2 Maske.
Kontaktdaten-Erfassung:
- Corona-Warn-App: Für die Kontaktdaten-Erfassung wird am Einlass die Corona-Warn-App genutzt. Falls Sie die App noch nicht verwenden, finden Sie weitere Informationen sowie die Links zum kostenlosen Download im App Store oder bei Google Play unter ►
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
- Oder Luca-App: Für die Kontaktdaten-Erfassung wird am Einlass die Luca-App genutzt. Falls Sie die App noch nicht verwenden, finden Sie weitere Informationen sowie die Links zum kostenlosen Download im App Store oder bei Google Play unter ► https://www.luca-app.de/