Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

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Wohnberechtigungsschein
Stadt Hameln - Abteilung 46 Bauverwaltung und GrundstücksverkehrRathaus
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Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 08:00 - 13:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00 – 13:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Rathausplatz, Parkplatz Steigerturm
Anzahl: 100
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

 

Muss ich einen Termin vereinbaren?

Ja. Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme ist erforderlich, da jeder Antrag individuell ist und sich das auch in den erforderlichen Unterlagen widerspiegelt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Verdienst- / Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (einzelne Abrechnungen je Monat)

  • Arbeitsvertrag (Wenn Sie noch keine 12 Monate bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt sind.)

  • Aktuelle(n) Bescheid(e) über die Gewährung von:

    • Renten / Betriebsrenten / Pensionen
    • Arbeitslosengeld (alle Seiten mit Anlagen/Berechnung)
    • Bürgergeld (alle Seiten mit Anlagen/Berechnung)
    • Grundsicherung
    • Wohngeld
    • BAföG
    • Elterngeld
    • Krankengeld
  • Nachweise über das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

  • Nachweis, dass Sie Unterhaltszahlungen erhalten (z. B. Unterhaltsvereinbarung, Unterhaltsvorschuss)

  • Nachweis über Unterhalt, den Sie anderen zahlen (Unterhaltsvereinbarung und Zahlungsnachweise)

  • Schwerbehindertenausweis(e) (ab GdB 50)

  • Nachweis über den Pflegegrad (ab Pflegegrad 2)

  • Heiratsurkunde

  • Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder

  • Personalausweis(e) (wenn nicht in Hameln gemeldet)

  • Pass / Pässe

  • Mutterpass (wenn eine Schwangerschaft besteht)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für alle Personen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines beträgt zurzeit 18 Euro. Ob diese Gebühr zu zahlen ist, hängt jedoch von der Höhe des Einkommens ab.

Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

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