Wenn ein Angehöriger verstirbt ...

Wenn ein Familienangehöriger oder ein guter Freund verstorben ist, bedeutet das leider meist eine Menge bürokratischen Aufwand. In dieser schweren Zeit steht das Standesamt Hameln Ihnen gern beratend zur Seite. Um den Tod zu beurkunden, werden verschiedene Urkunden der verstorbenen Person im Original benötigt.

Da zumeist ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, ist es ratsam die Anmeldung des Sterbefalls diesem zu überlassen. Sie brauchen dem Bestatter nur die erforderlichen Unterlagen zu geben. Er reicht die notwendigen Unterlagen hier ein, der Sterbefall kann beurkundet werden und die Sterbeurkunden und Bestattungsgenehmigung können ausgestellt werden.

Der Todesfall muss bis spätestens zum dritten Werktag nach Todestag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Das Standesamt Hameln im Hochzeitshaus ist also nur für Todesfälle in der Stadt Hameln zuständig.

Weitere Fragen können Sie gern telefonisch oder per E-Mail (sterbefaelle@hameln.de) an uns richten.