Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt. Gefragt werden unter anderem allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit. Mit diesen Kenntnissen können Bund und Länder die Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen, effektiv fördern. Es kommt daher auf jede Auskunft an, egal ob von jüngeren oder von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Für die Teilnahme am Mikrozensus wird jedes Jahr ein Prozent der niedersächsischen Bevölkerung nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und in der Regel in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt also normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe.
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, alle Personen in den ausgewählten Wohnungen unterliegen grundsätzlich einer Auskunftspflicht, die Beantwortung einiger Fragen ist jedoch freiwillig. Die Befragung ist absolut vertraulich und die Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet. Eine Befreiung von dieser Auskunftspflicht ist grundsätzlich nicht möglich.
Auch im Jahr 2019 finden in Hameln wieder Befragungen im Rahmen des Mikrozensus statt.
Wenn Sie zu den ausgewählten Haushalten gehören, finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Statistik Niedersachsen weitere Informationen unter folgendem Link: Landesamt für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen. Hier können Sie sich auch die Fragebogen anschauen.
Folgende Befragungsgebiete und -zeiträume sind vorgesehen: