Wenn selbst der Expresspass zu spät kommen würde ...

Nur wenn Sie den Reisepass tatsächlich sehr kurzfristig benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass, der ein Jahr gültig ist. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihre Reise unmittelbar bevorsteht und ein regulärer (Express-) Pass nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen würde. Als glaubhaften Nachweis können Sie zum Beispiel Ihr Flugticket vorzeigen.

Alle Deutschen, die in Hameln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können einen vorläufigen Reisepass erhalten. Bis zum 18. Geburtstag benötigen wir dafür eine Einverständniserklärung der Eltern.

Bitte bringen Sie mit:

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist
  • oder Ihren Kinderreisepass beziehungsweise Kinderausweis
  • oder Ihren Personalausweis
  • ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand

Lichtbilder, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können für Ihren Reisepass nicht verwendet werden. Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes behördliches Lichtbilddokument mit, außerdem Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde (im Original). Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26 EUR.

Wir stellen Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort im Bürgeramt aus. Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Wird ein vorläufiger Reisepass für Kinder ab 10 Jahren beantragt, muss das Kind ebenfalls eigenhändig unterschreiben. Jede Person (auch jedes Kind), für die ein Pass ausgestellt werden soll, muss persönlich zur Antragstellung erscheinen.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Länder einen vorläufigen Reisepass anerkennen. Weitere Informationen zu Ihrem Reiseland erhalten sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise