Der Kinderreisepass kann einmalig verlängert werden, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist. Allerdings nur, solange Ihr Kind nicht älter als 12 Jahre ist. Die Verlängerung können Sie schnell und ohne viel Aufwand im Bürgeramt machen. Bitte füllen Sie den zugehörigen Antrag aus.
Bitte bringen Sie mit:
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde im Original (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
- ein Lichtbild
- Ihr Kind
Jede Person – auch jedes Kind – , für die ein Pass ausgestellt werden soll, muss persönlich zur Antragstellung erscheinen. Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Kinderreisepass nicht verwendet werden. Die Anforderungen an die Qualität der Lichtbilder gelten insbesondere für Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe. Eine Verlängerung kostet 6 Euro.