Wollen Sie mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter ins Ausland reisen, braucht auch Ihr Kind ein offizielles Dokument, um sich ausweisen zu können. Seit dem 1. April 2004 ist das der Kinderreisepass. Er ersetzt den Kinderausweis. Der neue Ausweis ist fälschungssicher und maschinenlesbar.
Seit dem 1. November 2005 ist jeder Kinderreisepass unabhängig vom Alter des Kindes mit einem aktuellen Lichtbild des Kindes auszustellen. Beachten Sie also bitte, dass auch für Kleinkinder und sogar Säuglinge ein Foto nötig ist.
Bringen Sie bitte mit:
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde im Original (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
- ein Lichtbild des Kindes
- Ihr Kind
Jede Person – auch jedes Kind – , für die ein Pass ausgestellt werden soll, muss persönlich zur Antragstellung erscheinen.
Lichtbilder die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Kinderreisepass nicht verwendet werden. Die Anforderungen an die Qualität der Lichtbilder gelten insbesondere für Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe. Die Gebühr beträgt 13 Euro, eine Verlängerung beziehungsweise Änderung kostet 6 Euro.