Auf persönliche oder schriftliche Anfrage darf die Meldebehörde Auskunft über folgende Daten einer Person erteilen: Vor- und Zunamen, akademische Grade, aktuelle Anschrift und sofern die Person verstorben ist, auch diese Tatsache. Auch Sie haben die Möglichkeit, einfache Melderegister-Auskünfte über Hamelner Einwohner zu erhalten. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn aufgrund Ihrer Angaben die Identität der gesuchten Person eindeutig festgestellt werden kann und Sie erklären, die Daten nicht zu Werbezwecken oder für Adresshandel zu verwenden.
Wie gehen Sie vor?
Zunächst stellen Sie im Bürgeramt mündlich oder schriftlich eine Anfrage. Telefonische Auskünfte dürfen wir nicht erteilen. Die Gebühr beträgt 9 Euro. Sind besondere Ermittlungen erforderlich, beträgt die Gebühr mindestens 15 Euro, höchstens 50 Euro. Dient die Melderegisterauskunft gewerblichen Zwecken, erhöht sich die Gebühr um jeweils 3 Euro. Die Gebühren überweisen Sie bitte vorab unter Angabe des Kassenzeichens 999924 auf folgendes Konto: IBAN DE36 25450110 0000001636, BIC NOLADE21SWB; einen entsprechenden Beleg fügen Sie bitte Ihrer Anfrage bei. Briefmarken, Verrechnungsschecks und Lastschriften können nicht angenommen werden.