Neu hier? Willkommen in Hameln!

Als Neubürger heißen wir Sie in Hameln herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich in Ihrer neuen Heimat schnell einleben und wohlfühlen. Ihre Anmeldung in Hameln ist in der Regel schnell erledigt. Bitte denken Sie daran, dass Sie sich laut Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen (nach Zuzug) an Ihrem neuen Wohnort anmelden müssen. Die gebührenfreie Anmeldung müssen Sie persönlich (oder ein von Ihnen Bevollmächtigter) mit allen folgenden Unterlagen im Bürgeramt vornehmen.

Bitte bringen Sie mit:

Ihren Personalausweis und/oder Reisepass, sowie eine aktuelle Wohnungsgeberbestätigung. Wenn Sie in ein Eigenheim ziehen, bringen Sie bitte eine "Eigenerklärung" (ebenfalls in der Wohnungsgeberbestätigung) mit. Sie können zwischen zwei Optionen wählen: Entweder nehmen Sie unseren Service in Anspruch und wir nehmen die Anmeldung gemeinsam mit Ihnen vor. Oder Sie werden selber aktiv: Dann füllen Sie das Formular selber aus. Den Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde" erhalten Sie kostenlos im Bürgeramt. Dies ist nicht unbedingt erforderlich, jedoch zu empfehlen, wenn eine Dritte Person für Sie die Anmeldung vornehmen soll. Hier ist aber auch eine formlose Vollmacht ausreichend. Alternativ können Sie das Formular zur Anmeldung herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular so weit wie Ihnen möglich vollständig aus und denken Sie daran, es auch zu unterschreiben.

Bei einem Umzug eines minderjährigen Kindes mit nur einem Elternteil (Sorgeberechtigen) bitte das Formular Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung mitbringen.

Sie haben mehrere Wohnsitze? Dann benötigen Sie ebenfalls das Formular Bestimmung der Hauptwohnung. Ziehen mit Ihnen Ihre minderjährigen Kinder zu, dann legen Sie bitte die vorhandenen Ausweise oder Geburtsurkunden im Original zur Anmeldung vor.

Wichtige Informationen:

Sie haben die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, Presse, Rundfunk, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Übermittlungssperre. Das entsprechende Formular zur Übermittlungssperre füllen Sie bitte aus und reichen es unterschrieben bei uns ein. Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben: Lesen Sie dazu bitte die Hinweise zum Anmeldeschein oder fragen Sie uns.

Fragen zu Hameln? Bei der Anmeldung helfen unsere Mitarbeiter gern weiter.