Inhalt:
Wir bieten Ihnen folgende Downloads der
Abteilung Ordnung und Straßenverkehr zum Thema Straßenverkehr an:
Straßenreinigung in Hameln
Hamelns Straßen sind in verschiedene Reinigungsklassen unterteilt:
Klasse 0:
Anlieger- und Erschließungsstraßen, Wohn- und Industriesammelstraßen.Der/die Eigentümer/in ist verpflichtet, den Gehweg, die Gosse und darüber hinaus die Fahrbahn (bis zur Straßenmitte) zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst auch Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen, unabhängig davon, wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind.
Klasse 2:
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Hauptverkehrsstraßen und sonstige ver-kehrswichtige Straßen, Zufahrten zu den Parkgaragen.Der/die Eigentümer/in reinigt den Gehweg einschließlich Gosse. Hierzu gehören auch Radwege, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen einschließlich dazwischen liegender Parkstreifen oder Parknischen, Bushaltestellen, Busnischen und Buswartehallen. Die Fahrbahn wird von der Stadt gereinigt.
Beispiele zum räumlichen Umfang der Reinigungspflicht entnehmen Sie bitte folgender pdf-Datei (265 KB,
Downloadhilfe):
Straßenreinigung SkizzeDie Fußgängerzone im Bereich der Altstadt ist der
Reinigungsklasse 1 zugeordnet. Hier wird die Reinigung vollständig durch die Stadt Hameln wahrgenommen.
Die Zuordnung der einzelnen Straßen zu den Reinigungsklassen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hameln
(Textfassung siehe Ortsrecht).
Im Rahmen der Reinigungspflicht sind Schmutz, Laub, Gras, Moos, Papier und Unrat zu beseitigen. Es versteht sich von selbst, dass diese nicht den Nachbarn zugekehrt werden dürfen, sondern in die eigenen Mülltonnen zu entsorgen sind.
Besondere Verunreinigungen, z. B. durch Bauarbeiten, Sperrmüllabfuhr, gelbe Säcke und dergleichen, sind durch den Verursacher unverzüglich zu beseitigen, ansonsten hat die Reinigung nach Bedarf zu erfolgen.
Bei der Reinigung ist Staubentwicklung zu vermeiden. Herbizide und andere schädliche Chemikalien dürfen nicht zur Beseitigung von Gras und Moos eingesetzt werden.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.
Rechtsgrundlagen: Straßenreinigungssatzung und Verordnung Straßenreinigung der Stadt Hameln
(Textfassungen siehe Ortsrecht)Für Rückfragen stehen die MitarbeiterInnen der
Abteilung Ordnung und Straßenverkehr zur Verfügung.
Räum- und Streupflicht auf Hamelns Straßen (Winterdienst)
Alle Eigentümer sind zum Winterdienst auf den öffentlichen Verkehrsflächen vor ihren Grundstücken verpflichtet.
Die Räum- und Streupflicht gilt für Gehwege, Gossen und wenn keine Gehwege vorhanden sind auch für die Fahrbahnen und zwar auch dann, wenn Grundstück und öffentliche Verkehrsfläche durch Grünstreifen, Straßengraben o. ä. voneinander getrennt sind.
Die zu räumenden Verkehrsflächen sind in einer Breite von 1,50 m freizuhalten und abzustreuen.
Zudem sind Einlaufschächte und Hydranten freizuhalten.
Ist in der Nacht Schnee gefallen, müssen die Flächen werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt werden.
Streupflicht besteht darüber hinaus werktags ab 7.00 Uhr und sonn- und feiertags ab 9.00 Uhr; sie ist bei Bedarf zu wiederholen und endet um 21.00 Uhr.
Grundsätzlich ist beim Streuen auf abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt zurückzugreifen; schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden, Streusalz nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starkem Gefälle/Steigungen, auf Treppen, Rampen oder dann, wenn die Glätte anderweitig nicht ausreichend beseitigt werden kann).
Bei Tauwetter sind die Flächen von vorhandenem Eis zu befreien, Rückstände von Streumaterial sind zu entfernen, wenn keine Glättegefahr mehr besteht.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.
Rechtsgrundlagen: Straßenreinigungssatzung und Verordnung Straßenreinigung der Stadt Hameln
(Textfassungen siehe Ortsrecht)Für Rückfragen stehen die MitarbeiterInnen der
Abteilung Ordnung und Straßenverkehr zur Verfügung.
Suchbegriffe: Räumpflicht