Inhalt:
1. Energieberatung bei der Stadt Hameln
Möchten Sie auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und Ihren eigenen Energieverbrauch senken? Geben Ihnen Ihre Energiekosten Anlass zum Handeln und möchten Sie sich persönlich beraten lassen? Bei Fragen rund um die Gebäudesanierung, Austausch von Heizungsanlagen, Verbrauchskontrolle, stromsparende Haushaltsgeräte oder Fördermittel steht Ihnen die Energieberaterin der Stadt Hameln gern zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte an Frau Tegtmeier, Tel. 05151-202-1268 oder per E-Mail: klimaschutz@hameln.de oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin
2. Klimaschutzagentur Weserbergland
Haben Sie Fragen rund um die Themen Klimaschutz und Energieberatung, benötigen Sie Informationsmaterial oder eine Fördermittelrecherche? Möchten Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren und wissen nicht recht, wo Sie am besten anfangen sollen? Die MitarbeiterInnen der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH stehen Ihnen gern für diese Fragen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 05151-95788-0.
3. Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Auch in diesem Jahr bietet die Stadt Hameln wieder in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen einen monatlichen Energieberatungs-Service an. Dort können interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen an Herrn Wichmann stellen. In einem persönlichen Gespräch können sich Ratsuchende über die Möglichkeiten der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und der Kostenreduzierung informieren. Um Wartezeiten zu vermeiden werden bei telefonischer Anmeldung Termine vergeben.
Termine:
Jeden
ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr
Kostenbeitrag:
5,- Euro pro Beratung (max. 45 Minuten) vor Ort zu leisten
Terminvereinbarung:
Stadt Hameln, Frau Wudke, Tel. 05151/202-1820
4. Energiesparberatung vor Ort (Förderprogramm des Bundes)
Über das Förderprogramm
"Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ( www.bmwi.de) können sich Hauseigentümer von Experten beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Grundsätzlich können alle Gebäude- und Wohnungseientümer /-innen in Anspruch nehmen, sofern sich die Beratung auf das Gesamte Gebäude bezieht.
Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt. Er beträgt
300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie
360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in der
Broschüre des BMWI in pdf-Format (Dateigröße 603 KB).
5. Energiespar-Ratgeber im Internet
Mit verschiedenen
Energiespar-Ratgebern können Sie eine schnelle und kompetente Beratung in den Bereichen Heizkosten, energetische Modernisierung, Fördermittel, Stromeinsparung und zu vielen analogen Themen in Anspruch nehmen. Übrigens werden wöchentlich ca. 10.000 Online-Beratungen durchgeführt. Inzwischen konnten mehr als 2,7 Millionen Beratungen abgeschlossen werden, die zur Vermeidung von über 2 Millionen Tonnen CO2 beigetragen haben.
Die Online-Ratgeber zeigen Ihnen, ob die Heizkosten zu hoch sind, welche Modernisierungsmöglichkeiten bestehen, ob sich diese finanziell lohnen und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Außerdem können Sie die Heizpumpen- und Thermostat-Checks durchführen oder den Energieausweis-Ratgeber nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter
www.heizspiegel.de und
www.co2online.de.