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Lärmkartierung

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie wurde ein EU weites rechtliches Instrument zur Bekämpfung von Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm geschaffen. Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der EG Richtlinie über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005 und der daraus resultierenden 34. Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)  vom 06.03.2006 sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen für die Lärmkartierung zuständig.
In Niedersachsen ist für die Kartierung von Lärm die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe  (ZUS LLG) des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim  zuständig. Bereits die Umsetzung der 1. Kartierungsstufe erfolgte in enger Zusammenarbeit der Stadt Hameln mit der ZUS LLG Hildesheim für

Ballungsräume ................................................................. > 250.0000 Einwohner
Umgebung von Hauptverkehrsstraßen ....................... > 6 Millionen KFZ pro Jahr
Umgebung von Haupteisenbahnstrecken .................. > 60.000 Züge pro Jahr
Umgebung von Großflughäfen ...................................... > 50.000 Bewegungen im Jahr

Seit dem 19.03.2009 ist das Ergebnis der 1. Kartierungsstufe auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz unter www.umweltkarten.niedersachsen.de/laerm abrufbar.

Derzeit erfolgt die 2. Kartierungsstufe für

Ballungsräume ................................................................. > 100.000 Einwohner
Umgebung von Hauptverkehrsstraßen ........................> 3 Millionen KFZ pro Jahr
Umgebung von Haupteisenbahnstrecken ...................> 30.000 Züge pro Jahr

Die Lärmkarten der 2. Kartierungsstufe sollen bis zum 30.06.2012 durch die ZUS LLG Hildesheim erstellt und veröffentlicht werden.


Weitere Informationen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind unter www.umwelt.niedersachsen.de abrufbar.

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