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Lärmaktionsplanung in Hameln

Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm  und der daraus folgenden 34. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (34. BImSchV). In Zusammenarbeit mit der Zentralen Unterstützungsstelle des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim wird derzeit mit den vorliegenden, aktuellen Verkehrsdaten eine aktualisierte Lärmkarte erstellt.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind unter www.umwelt.niedersachsen.de abrufbar.

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