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Solarkataster Hameln
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Sonnenenergie vom eigenen Dach nutzen Mit dem Solarkataster möchte die Stadt Hameln ihre Bürgerinnen und Bürger über die solare Eignung der Gebäudedächer informieren. Dafür wurden Luftbilder vom gesamten Stadtgebiet mit einer Fläche von 102,3 km² und insgesamt 48.584 Dachflächen fotogrammetrisch ausgewertet. Seit Juli 2011 ist diese auf Luftbildern basierende Analyse online verfügbar.
Mit wenigen Mausklicks erfahren Interessierte, ob sich bestimmte Dachflächen für die solare Nutzung eignen.
Die Sonne scheint für alle - jeder darf sie nutzen - kostenlos!Der Bau einer Photovoltaikanlage ist eine Investition in die Zukunft, denn sie hat in der Regel eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren.
Mit dem Start des Hamelner
Solarkatasters können Sie auf einen Blick erkennen, ob Ihr Hausdach für eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Mittels der interaktiven Karte des Solarkatasters erhalten Sie auf Basis der berechneten Daten folgende Angaben:
- Eignungsgrad der Dachfläche (1-3)
- Ausrichtung des Gebäudes in Grad
- Dachneigung in Grad
- mögliche Modulfläche in Quadratmeter
- möglicher Stromertrag in Megawattstunden pro Jahr
- mögliche Gesamtleistung in Kilowatt Peak
- CO2-Einsparpotenzial in Tonnen
Das Solarkataster Hameln liefert Ihnen schnell und kostenlos eine automatisierte Auswertung des solaren Potenzials von ausgewählten Dachflächen und dient als komfortable Erstinformation für interessierte Bürger, Unternehmer, Investoren und das regionale Handwerk. Aufgrund der modellhaften Berechnung gibt das Solarkataster keine Aussage über die tatsächliche Nutzbarkeit. Diese kann z.B. durch Nutzungsart, Dachaufbauten, Art der verwendeten Materialien, Verschattung etc. eingeschränkt sein. Für eine weitergehende Information ist daher die Prüfung des Einzelfalls und eine Beratung vor Ort durch eine kompetente Fachperson bzw. Fachfirma unerlässlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Informationsschrift "In 10 Schritten vom Solarkataster zur eigenen Solaranlage"
PDF (48 KB). Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Näheres finden Sie unter
"Rechtliche Hinweise".Übersichtskarte des SolarkatastersHinweise zum BaurechtIn den meisten Fällen können Sie Solaranlagen auf Ihrer Dachfläche ohne weitere bauordnungs- oder planungsrechtliche Genehmigungen anbringen. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen Sie eine Baugenehmigung benötigen, z.B. in den sogenannten "Reinen Wohngebieten" nach Baunutzungsverordnung (BauNVO), wo sie nur im Einzelfall zugelassen werden können. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der Bauaufsicht darüber zu informieren, ob die Anbringung einer Solaranlage auf Ihrem Dach genehmigungsfrei ist, einer Genehmigung bedarf oder nicht zulässig ist.
Hinweise zum DenkmalschutzIst das Gebäude, auf dem Sie eine Solaranlage anbringen möchten, ein geschütztes Einzelkulturdenkmal oder Teil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage, benötigen Sie in beiden Fällen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Von der Unteren Denkmalschutz-
behörde wird für jeden Einzelfall geprüft, ob die Voraussetzungen für eine denkmalschutz-
rechtliche Genehmigung vorliegen. Das
Antragsformular steht Ihnen als pdf-Datei zur Verfügung.
Für den Bereich der Hamelner Altstadt gelten darüber hinaus die "Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung von Gebäuden in der Altstadt der Stadt Hameln"
PDF (212 KB).
Gemäß § 7 dieser Satzung sind auf den Dächern Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie (Kollektoren, Photovoltaik) unter der Voraussetzung, dass sie nach Art und Umfang das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen, ausnahmsweise zulässig. Die Prüfung der Zulässigkeit ist auch hier für jeden Einzelfall zu prüfen. Die Ausnahme ist schriftlich, ansonsten jedoch formlos zu beantragen.
In Fällen, in denen eine denkmalrechtliche Genehmigung erteilt werden muss, ist die Zulässigkeit nach der Örtlichen Bauvorschrift nicht gesondert zu prüfen. Eine denkmalrechtliche Genehmigung beinhaltet stets auch die Prüfung der Ausnahmevoraussetzung der Örtlichen Bauvorschrift.
Hinweise zu AltlastenAuf Asbestzementdächern ist die Errichtung von Solaranlagen gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig.
GestaltungsempfehlungenAus gestalterischen Gründen sollten Sie darauf achten, dass
- die Modulreihen parallel zu den Gebäudekanten in einer Flucht ausgerichtet sind und Versprünge bzw. Unregelmäßigkeiten, vor allem in sichtbaren Bereichen, vermieden werden;
- der gleiche Abstand der Module zu den jeweiligen Dachrändern eingehalten wird und die Abstände der Modulreihen untereinander gleichmäßig sind;
- keine Lücken in den Reihen entstehen. Bei unvermeidbaren Unregelmäßigkeiten im sichtbaren Bereich sollte die Verwendung von Blindelementen überprüft werden.
Widerspruchsrecht Sie sind mit der Veröffentlichung Ihrer gebäudespezifischen Daten im Solarkataster nicht einverstanden und möchten der Veröffentlichung Ihrer Gebäudedaten widersprechen?
Dann teilen Sie uns bitte Ihren Widerspruch schriftlich oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Adresse mit. Sie erreichen uns unter:
Stadt Hameln
Abteilung 56/Klimaschutz
Rathausplatz 1
31785 Hameln
E-Mail: klimaschutz@hameln.de
Die Daten über das solare Potenzial Ihres Gebäudes werden dann aus dem Geoinformationssystem der Stadt Hameln gelöscht.
Rechtliche Hinweise- Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich einer ersten Potenzialanalyse für die Nutzung von Solarenergie. Dies ersetzt nicht die weiterhin erforderliche fachmännische Prüfung und Begutachtung des Einzelobjekts vor Bau und Nutzung einer Solaranlage. Eine bestimmte Eignung wird nicht zugesichert. Diese bedarf der Prüfung des Einzelfalls.
- Die vorliegenden Daten und Informationen wurden unter Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt und Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik erhoben. Die Stadt Hameln übernimmt gleichwohl keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität. Haftungsansprüche gegen die Stadt Hameln, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen beziehungsweise durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Stadt Hameln kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
- Die Stadt Hameln behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Ein Rechtsanspruch wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Ansprechpartner
Fragen zum Klimaschutz und Energieberatung
Frau Tegtmeier
Telefon: 0 51 51/2 02-12 68
E-Mail: tegtmeier@hameln.de
Fragen zum technischen Support des Solarkatasters
Herr Bieber
Telefon: 0 51 51/2 02-15 71
E-Mail: bieber@hameln.de
Fragen zum Baurecht und Denkmalschutz
Herr Voss
Telefon: 0 51 51/2 02-14 43
E-Mail: m.voss@hameln.de
Fragen zum Netzanschluss und zur Stromeinspeisung
Herr Rautmann
Telefon: 0 51 51/7 88-0
E-Mail: rautmann@gws.de
Weitere Links und Informationen
Beratung zu Energie und Klimaschutz
Klimaschutzagentur Weserbergland gemeinnützige Gesellschaft mbHTelefon: 0 51 51/9 57 88-0
E-Mail: info@klimaschutzagentur.org
Beteiligung an Investitionen in Erneuerbare Energien
EnGeWe - Energie-Genossenschaft Weserbergland eGTelefon: 0 51 51/56 00 86
E-Mail: info@engewe.de
Sonnenkollektoren im Eigenbau
Solarverein Hameln - Weserbergland e.V. Telefon: 0151/51935496
E-Mail: solarverein-hameln@web.de
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 (aktuelle Fassung) Downloads im Überblick
- In 10 Schritten vom Solarkataster zur eigenen Solaranlage PDF (48 KB)
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung PDF (275 KB)
- Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung von Gebäuden in der Altstadt der Stadt Hameln PDF (212 KB)