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Inhalt:

Satzungen mit Bezug zur Hamelner Altstadt

Folgende Satzungen befassen sich mit der Altstadt:


Örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Gebäuden in der Altstadt der Stadt Hameln (Gestaltungssatzung)

Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung)

Örtliche Bauvorschrift über Werbeanlagen und Warenautomaten in der Altstadt von Hameln (Neufassung) (Werbesatzung)


Die Satzungen können Sie im Bereich Ortsrecht herunterladen.


Infos zur Gestaltungssatzung für die Altstadt (2004):

Die Altstadt von Hameln zeigt in weiten Teilen ein geschlossenes und in seiner Maßstäblichkeit einheitliches und harmonisches Bild.
Die örtliche Bauvorschrift soll einerseits die stadtgestalterischen Qualitäten sichern helfen, andererseits eine behutsame zeitgenössische Weiterentwicklung des historischen Stadtkerns ermöglichen. Dazu regelt sie das äußere Erscheinungsbild baulicher Maßnahmen mit dem Ziel, die individuellen Besonderheiten der Altstadt zu erhalten.
Ergänzt wird die Gestaltungssatzung durch eine Erhaltungssatzung, die von wenigen Ausnahmen abgesehen alle baulichen Maßnahmen unter einen generellen Genehmigungsvorbehalt stellen. Hierdurch sollen insbesondere auch Gebäudeabbrüche erfasst werden.

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