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Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hameln

Die gestiegene Bedeutung der sogenannten zentralen Versorgungsbereiche im Baugesetzbuch und damit einhergehend in der Rechtssprechung führt dazu, dass die Stadt Hameln mit einem Konzept zentrale Versorgungsbereiche definiert und räumlich festlegt.

Die Veränderungen unterstützen die Bauleitplanung der Gemeinden bei der Einzelhandelssteuerung unter dem Oberziel des Schutzes der Zentren und der wohnungsnahen Grundversorgung. Die konkrete Bestimmung und räumliche Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche in der Stadt Hameln ist Voraussetzung, um die Veränderungen nutzen zu können: So ist beim Einsatz des seit 2007 möglichen neuen Instruments einfacher Bebauungspläne zum Ausschluss zentrenschädigenden Einzelhandels (§ 9 Abs. 2a BauGB) als Bedingung insbesondere ein von der Gemeinde beschlossenes Konzept zu berücksichtigen, das Aussagen über die zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde enthält.

Ein zentraler Versorgungsbereich ist ein räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, der eine bestimmte Versorgungsfunktion für Waren aller Art für die Gemeinde oder einen Gemeindeteil innehat. Kennzeichen sind vorhandene Einzelhandelsnutzungen, häufig ergänzt um diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote. Zentral sind die Versorgungsbereiche, wenn sie die Versorgung des gesamten Gemeindegebiets oder eines Teilbereiches mit einem auf den Einzugsbereich abgestimmten Spektrum an Waren des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs funktionsgerecht sicherstellen.

Das Konzept zum Thema zentrale Versorgungsbereiche reiht sich ein in die übergeordnete Thematik Einzelhandelsentwicklung in Hameln. Die Ausarbeitung steht in engem inhaltlichen Zusammenhang mit der Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzeptes 2005 und der Hamelner Sortimentsliste aus dem Jahr 2007. Die Stadt Hameln befasst sich seit langem mit der Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Stadtgebiets sowie im Umland und deren Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung.

Das Konzept „Einzelhandelsentwicklung: Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Hameln“ wurde am 10.12.2008 vom Rat der Stadt Hameln beschlossen.

Einzelhandelsentwicklung: Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Hameln, November 2008 (Hamelner Schriften zur Stadtentwicklung Heft 10)
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