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Ehrenamt in der Stadt Hameln
Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Baustein für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Es ist Ausdruck für gelebte Solidarität und die Übernahme von Verantwortung durch die Bürgerinnen und Bürger. Die kommunale Selbstverwaltung ist ohne bürgerschaftliches Engagement nicht vorstellbar. Da viele Probleme aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger vor Ort anfallen und auch dort gelöst werden müssen, sind die Kommunen in besonderer Weise auf Zustimmung und Kooperation angewiesen.
Nachweis über bürgerliches Engagement für junge Menschen
Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für intensives und langjähriges bürgerliches Engagement haben die Gemeinden des Landkreises Hameln-Pyrmont vereinbart, jungen Menschen dafür ein so genanntes Testat auszustellen. Darüber hinaus soll es dem entsprechenden Personenkreis ermöglichen, auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sein ehrenamtliches Engagement zu dokumentieren.
Wer kann den Nachweis erhalten?
Alle jungen Menschen zwischen 14 und 25 Jahren, die sich ehrenamtlich im jeweiligen Gemeindegebiet mehr als 80 Stunden für das Gemeinwohl in einer anerkannten Organisation engagieren, ohne dafür eine Aufwandsentschädigung zu erhalten, können den Nachweis erhalten. Alternativ zu den geforderten 80 Stunden pro Jahr sollen jungen Menschen erreicht werden, die zwar nicht 80 Stunden jährlich, aber dafür zeitlich vergleichbar seit mindestens drei Jahren kontinuierlich ehrenamtlich tätig sind. Ausschlaggebend für die Ermittlung / Berechnung der Zeitansätze ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung der jeweiligen Organisation.
Wie wird der Nachweis erstellt bzw. bereitgestellt?
Die jeweilige Organisation / Einrichtung füllt zusammen mit dem Betreffenden den Nachweis aus und reicht ihn an die zuständige Gemeinde weiter. Die Gemeinde prüft und bescheinigt mit Unterschrift und Dienstsiegel, dass die Organisation autorisiert ist, das Testat zu nutzen. Anschließend erhält der Betreffende das Testat zurück und kann damit auf seine erworbene Qualifikation aufmerksam machen.
Wahlweise kann das Testat aber auch direkt an die Organisation / Einrichtung geschickt werden. Dieses bietet sich an, wenn die Bescheinigung z. B. im Rahmen einer Jahreshaupt- oder Mitgliederversammlung feierlich überreicht werden soll.
Hier können Sie das
Testat und den
Kriterienkatalog downloaden (pdf-Dateien). Für den Ausdruck bietet sich Karton mit einem Gewicht von ca. 160g/m² oder mehr und ein Tintenstrahldrucker oder Farblaserdrucker an.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Sprich unter der Telefonnummer (0 51 51) 2 02-12 28 oder per Mail unter sprich@hameln.de zur Verfügung.
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