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Beurkundung von Sterbefällen (Sterberegister)
Aufgrund des sensiblen Themas verlieren wir hier nicht viele Worte sondern möchten an dieser Stelle erwähnen, dass das Standesamt Hameln (2. OG, Zi. 23) Ihnen gerne beratend zur Seite steht.
Zu einer Beurkundung werden verschiedene Urkunden im Original der verstorbenen Person benötigt.
Gerne stehen wir für telefonische Rückfragen zur Verfügung!
Allgemeine Informationen vom Standesamt Hameln
Wenn ein Familienangehöriger oder ein guter Freund verstorben ist, bedeutet dies eine Menge bürokratischen Aufwands.
Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens zum dritten Werktag. Das Standesamt Hameln ist also nur für Todesfälle in der Stadt Hameln zuständig.
Da für die Mithilfe ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, ist es ratsam und sinnvoll die Anmeldung des Sterbefalls diesem zu überlassen. Sie brauchen diesem nur die erforderlichen Unterlagen zu geben.
Der Bestatter reicht dann die notwendigen Unterlagen hier ein, der Sterbefall kann beurkundet werden und die Sterbeurkunden und Bestattungsgenehmigung können ausgestellt werden.
Stand: Januar 2009