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Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, ist das Standesamt Hameln (2. OG, Zi. 23) für Sie zuständig, sofern Sie in Hameln gemeldet sind. Der Kirchenaustritt kann nur persönlich erklärt werden.

Mitzubringen sind:

Sie erhalten von uns eine Bescheinigung über die Wirksamkeit des Austritts, mit der Sie Ihrem Arbeitgeber die Ändernung mitteilen können.
Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt mit: der zuständigen Kirchengemeinde bzw. Religionsgemeinschaft, der zuständigen Meldebehörde sowie dem zuständigen Finanzamt.

Gern können Sie auch einen Termin mit uns vereinbaren.

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