Inhalt:
Liebe werdende Eltern!
Die Geburt Ihres Kindes steht bevor. Sicher ein herausragendes Ereignis in Ihrem Leben.
Damit
Sie nach der Geburt schnellstmöglich Geburtsurkunden und Bescheinigungen für Ihr Kind erhalten können, möchten wir Ihnen im Vorfeld einige Hinweise geben.
Finanzielle Leistungen (wie z. B. Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Elterngeld) werden NUR nach Vorlage einer Geburtsurkunde oder entsprechenden Bescheinigung gewährt.
Sofern Ihr Kind in Hameln geboren wird, ist das Standesamt Hameln für die Beurkundung der Geburt zuständig.
Wir empfehlen Ihnen, folgende Unterlagen bereits zur Entbindung mit in das Krankenhaus oder das Geburtshaus zu nehmen und dort abzugeben:
(Urkunden bitte im Original!!!)Eltern, die miteinander verheiratet sind:
Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile oder Auszug aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag
Heiratsurkunde mit Übersetzung (bei Eheschließung im Ausland)
gültige Reisepässe (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
gültige Personalausweise
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
Geburtsurkunde(n)/ beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch der Mutter (bei Geburt der Mutter im Ausland mit Übersetzung)
gültiger Reisepass der Mutter (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
gültige Personalausweise
Die nachfolgenden Unterlagen sind zusätzlich einzureichen, wenn vor der Geburt bereits die Vaterschaft anerkannt wurde:
Geburtsurkunde/ beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch des Vaters (bei Geburt des Vaters im Ausland mit Übersetzung)
gültiger Reisepass des Vaters (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
Sofern vor der Geburt bereits eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge (Erklärung beim Jugendamt) des Kindes abgegeben wurde, ist auch diese mit vorzulegen.
Erteilung eines Vornamens für Ihr Kind
Sie erhalten im Krankenhaus ein Formular, in dem Sie den gewünschten Vornamen für Ihr Kind eintragen müssen. Dabei sollten Sie größte Sorgfalt walten lassen, da nach der Beurkundung der Geburt der Vorname des Kindes nicht mehr geändert werden kann - auch nicht in der Schreibweise.
Wichtig:Bei der vorstehenden Darstellung handelt es sich um eine allgemeine Übersicht. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.
Stand: Januar 2009