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Geburten im Ausland

Seit dem 01. Januar 2009 nimmt Ihr Wohnsitz-Standesamt die Nachbeurkundungen von deutschen Kindern vor, die im Ausland geboren wurden.


Wir empfehlen Ihnen, folgende Unterlagen hier vorzulegen:

(Urkunden bitte im Original!!!)

Eltern, die miteinander verheiratet sind:


Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:


Die nachfolgenden Unterlagen sind zusätzlich einzureichen, wenn vor der Geburt bereits die Vaterschaft anerkannt wurde:


zusätzlich sind folgende Unterlagen immer erforderlich:


Wichtig:
Bei der vorstehenden Darstellung handelt es sich um eine allgemeine Übersicht. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Bitte erkundigen Sie sich vorab auch telefonisch hier im Standesamt und vereinbaren Sie einen Termin!


Stand: Februar 2009

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