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Geburten im Ausland
Seit dem 01. Januar 2009 nimmt Ihr Wohnsitz-Standesamt die Nachbeurkundungen von
deutschen Kindern vor, die im
Ausland geboren wurden.
Wir empfehlen Ihnen, folgende Unterlagen hier vorzulegen:
(Urkunden bitte im Original!!!)Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Eheurkunde, Auszug aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag der Eltern
- Heiratsurkunde mit Übersetzung (bei Eheschließung im Ausland)
- gültige Reisepässe (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde/ beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch der Mutter (bei Geburt der Mutter im Ausland mit Übersetzung)
- gültiger Reisepass der Mutter (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Vaterschaftsanerkennung, soweit abgegeben
Die nachfolgenden Unterlagen sind zusätzlich einzureichen, wenn vor der Geburt bereits die Vaterschaft anerkannt wurde:
- Geburtsurkunde/ beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch des Vaters (bei Geburt des Vaters im Ausland mit Übersetzung)
- gültiger Reisepass des Vaters (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
zusätzlich sind folgende Unterlagen immer erforderlich:
- internationale ausländische Geburtsurkunde des Kindes (wenn internationale nicht möglich, dann ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung, evtl. mit Apostille)
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes
- Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass des Kindes, soweit schon vorhanden
- Angaben über das Geburtsgewicht, die Geburtslänge, genaue Geburtszeit und die Adresse des Geburtsortes
- Negativbescheinigung vom Standesamt I in Berlin
Wichtig:Bei der vorstehenden Darstellung handelt es sich um eine allgemeine Übersicht. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.
Bitte erkundigen Sie sich vorab auch telefonisch hier im Standesamt und vereinbaren Sie einen Termin!
Stand: Februar 2009