Seitenanfang

Stadt & Bürger > Rathaus > Standesamt > Eheschließungen und Lebenspartnerschaften

Seitenbereiche:



Inhalt:

Anmeldung zur Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

Standesamt

Liebe Verlobte, liebe Erklärenden,

um Ihnen die Formalitäten zur Anmeldung Ihrer Eheschließung/ Begründung einer Lebenspartnerschaft zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise geben. Auf diese Art und Weise hoffen wir, Sie bei der Planung und Vorbereitung Ihrer Hochzeit unterstützen zu können.


Folgende Voraussetzungen gelten, wenn beide Beteiligte deutsche Staatsangehörige sind

(Ausländer erhalten telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch – Termin erforderlich - Auskunft über die erforderlichen Unterlagen.)

An welches Standesamt müssen wir uns wenden?

Trauzimmer
Bildkommentar: Trauzimmer

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Haben Sie mehrere Wohnsitze, so haben Sie die Wahl zwischen den zuständigen Standesämtern.



Fotowand
Bildkommentar: Fotowand und Schaukasten

Müssen beide Verlobten bei der Anmeldung vor Ort sein?

Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesbeamten anmelden.
Ist jedoch einer von Ihnen aus wichtigem Grund am persönlichen Erscheinen verhindert, so können Sie den anderen Verlobten oder einen Vertreter bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen. In solchen Fällen ist hier direkt im Standesamt eine "Vollmacht" (bestimmte Angaben müssen enthalten sein) erhältlich, die der Verlobte ausfüllen muss, der nicht mit zur Anmeldung erscheint.

Welche Unterlagen müssen wir vorlegen?

(Bitte gehen Sie die Fragen nach und nach alle durch!!)
Welche Unterlagen müssen wir vorlegen?
Frage Antwort erforderliche Unterlagen
Waren Sie schon einmal verheiratet? Nein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
Ja Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag UND beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
Ja ODER ausländische Heiratsurkunde im Original + Übersetzung
Wurde die Vorehe durch ein Gerichtsurteil aufgelöst? Ja Urteil mit Rechtskraftvermerk

Wurden Sie adoptiert? Ja Geburt im Inland: beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch ODER Geburt im Ausland: aus der vorzulegenden Urkunde müssen die Annehmenden und die leiblichen Eltern erkennbar sein
Nein nichts zu beachten
Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten? Ja nichts zu beachten,
soweit Sie Spätaussiedler sind, ist die Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz und der Nachweis über eine evtl. Namenserklärung vorzulegen
Nein Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, o. ä.)
Sind Sie in Hameln mit Hauptwohnsitz gemeldet? Ja keine Aufenthaltsbescheinigung vom Meldeamt besorgen
Haben Sie einen Hauptwohnsitz außerhalb? Ja Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt ist vorzulegen (erhältlich im Meldeamt des Wohnsitzes)
Haben Sie gemeinsame Kinder? Ja Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung – soweit abgegeben
Nein nichts zu beachten
Haben Sie nicht gemeinsame Kinder, die sich dem "neuen" Ehenamen anschließen sollen? Ja Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung – soweit abgegeben oder Negativbescheinigung vom Jugendamt (hier bitte VOAB beim St.Amt nachfragen!)
Nein nichts zu beachten

Urkunden, Abschriften o. ä. welche vom Standesamt Hameln auszustellen sind, brauchen Sie NICHT vorab beantragen!!!

Ja, wir möchten die Anmeldung vornehmen!

Bitte sprechen Sie mit uns einen Termin ab (Tel.: 05151/ 202-1430), damit lästiges Warten vermieden werden kann.

Was erwartet uns bei der Anmeldung?

BrautstraussDer Standesbeamte nimmt die Anmeldung aufgrund der Unterlagen vor und bespricht mit Ihnen den Ablauf der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft.
Je nach Wunsch des Paares kann vereinbart werden, ob Musik gespielt oder Sektgläser bereitgestellt werden sollen. Damit die Traurede für Sie eine persönliche Note erhält, können Angaben gemacht werden, die der Standesbeamte dann in die Rede einfließen lässt.

Ist es eigentlich Pflicht Treuzeugen zu haben?

Dieses ist allein Ihre Entscheidung. Eine gesetzliche Verpflichtung für deutsche Paare besteht nicht.

Die Möglichkeiten der Namensführung sind uns noch nicht klar!

Hierzu geben wir Ihnen gerne telefonisch oder im Gespräch der Anmeldung Auskunft. Diese Entscheidung möchte gut und reichlich überlegt sein, denn ist ein Ehename festgelegt worden, kann dieser nicht mehr nachträglich geändert werden.

Können wir in Hameln auch außerhalb des Hochzeitshauses heiraten?

Ja! Wir bieten Schiffstrauungen und Trauungen in den Räumlichkeiten des Klütturm-Hotels an!

Schiffstrauungen
Schiffstrauungen sind auf einem Schiff der Flotte Weser  wie z.B.: „Die Hameln“ oder „Dornröschen“ möglich.
Ansprechpartnerin Frau Duttmann, Tel.Nr. 05151/93-9999, www.flotte-weser.de
oder auf der „Pluto“.
Weitere Informationen finden Sie unter www.marinekameradschaft-hameln.de

Klüttrauungen mit traumhaftem Blick über Hameln, sind nur möglich am:
ersten Freitag im Mai:                               04.05.2012
ersten Freitag im Juni:                             01.06.2012
ersten Freitag im Juli:                               06.07.2012
vierten Samstag im August:                    25.08.2012
vierten Samstag im September:            22.09.2012
vierten Samstag im Oktober:                   27.10.2012

Ansprechpartnerin Frau Götze, Tel.Nr.: 05151/962620 www.kluetturm-restaurant.de


Wir möchten gerne an einem anderen Ort heiraten! (Ermächtigung)

Auch das ist natürlich möglich. Das Verfahren ist das Gleiche wie zuvor beschrieben und das Standesamt an Ihrem gewünschten Heiratsort wird von uns zur Eheschließung beauftragt.

Genauso können wir von einem anderen Standesamt beauftragt werden, eine Eheschließung für auswärtige Paare vorzunehmen.

WICHTIG:
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung 6 Monate Gültigkeit hat und in diesem Zeitraum die Eheschließung vorgenommen werden muss.

Wird die Eheschließung mit einem ausländischen Verlobten beabsichtigt?

Hier empfehlen wir, sich telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch (Termin erforderlich!) bei uns zu informieren, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.

Wir würden uns freuen, Sie anlässlich Ihrer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft hier im Standesamt Hameln begrüßen zu dürfen.


Der Zugang zum Trauzimmer im Hochzeitshaus ist behindertengerecht.

Werbung

Piper-Air - Internet per Funk .



Impressum    |    Datenschutz    |    Zum Seitenanfang.