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Eheschließung im Ausland und Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich

Wer innerhalb des Bundesgebietes heiratet, erhält am Tag der Eheschließung sämtliche Urkunden, mit denen er seine rechtsgültige Eheschließung, aber auch die Namensführung in der Ehe nachweisen kann.

Wie sieht es aber bei einer Eheschließung im Ausland aus?

Hier einige Anregungen und Tipps für Sie:


Die Vorteile des Eheregistereintrages liegen auf der Hand:

  1. Sie erhalten einen deutschen urkundlichen Nachweis über Ihre Eheschließung und Ihre Namensführung in der Ehe, der im deutschen Rechtsbereich immer anerkannt wird.
  2. Sie erhalten jederzeit aktuelle beglaubigte Auszüge aus dem Eheregister.
    Muss eine neue Ausfertigung der Heiratsurkunde im Ausland beschafft werden, ergeben sich häufig Schwierigkeiten, weil die Adresse des Standesamtes unbekannt ist, Sprachschwierigkeiten bestehen oder sehr lange Bearbeitungszeiten in Kauf genommen werden müssen.
  3. Die Anlegung des Eheregisters wird auf den Tag der Eheschließung abgestellt und dann fortgeführt.

Übrigens, das Eheregister ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln!
Das Stammbuch ist ein Buch, in dem die Familie ihre persönlichen Urkunden sammelt.
Das Eheregister wird elektronisch beim Standesamt geführt. Es können jederzeit Urkunden/ Auszüge draus erstellt werden.

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