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Eheschließung im Ausland und Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich
Wer innerhalb des Bundesgebietes heiratet, erhält am Tag der Eheschließung sämtliche Urkunden, mit denen er seine rechtsgültige Eheschließung, aber auch die Namensführung in der Ehe nachweisen kann.
Wie sieht es aber bei einer Eheschließung im Ausland aus?
Hier einige Anregungen und Tipps für Sie:
- Auskünfte, welche Unterlagen Sie für eine Trauung im Ausland benötigen, kann Ihnen nur das ausländische Standesamt oder die konsularische Vertretung des ausländischen Staates erteilen (Adressen der Konsulate sind bei uns erhältlich).
- Es empfiehlt sich immer, vorher Kontakt mit dem deutschen Standesamt aufzunehmen, damit die Heiratsurkunde, die im Ausland ausgestellt wird, auch für den deutschen Rechtsbereich volle Wirksamkeit entfaltet. Dazu sind ggfs. Überbeglaubigungen erforderlich, die während des Aufenthalts im Ausland oft einfach, nach Rückkehr ins Bundesgebiet häufig schwieriger und mit erhöhtem Zeitaufwand beschafft werden können.
- Außerdem können Sie bei uns Informationen über Ihre Namensführung in der Ehe erhalten; in den meisten Fällen ändert sich bei einer Eheschließung im Ausland der Name nicht automatisch, auch wenn dies gewünscht wird.
- Sie können Ihre Eheschließung hier in Deutschland auch noch einmal registrieren lassen, indem Sie die Beurkundung im „Eheregister" beantragen. Voraussetzung dafür ist, einer der Ehegatten ist Deutscher oder heimatloser Ausländer, Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Die Vorteile des Eheregistereintrages liegen auf der Hand:
- Sie erhalten einen deutschen urkundlichen Nachweis über Ihre Eheschließung und Ihre Namensführung in der Ehe, der im deutschen Rechtsbereich immer anerkannt wird.
- Sie erhalten jederzeit aktuelle beglaubigte Auszüge aus dem Eheregister.
Muss eine neue Ausfertigung der Heiratsurkunde im Ausland beschafft werden, ergeben sich häufig Schwierigkeiten, weil die Adresse des Standesamtes unbekannt ist, Sprachschwierigkeiten bestehen oder sehr lange Bearbeitungszeiten in Kauf genommen werden müssen. - Die Anlegung des Eheregisters wird auf den Tag der Eheschließung abgestellt und dann fortgeführt.
Übrigens, das Eheregister ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln!
Das Stammbuch ist ein Buch, in dem die Familie ihre persönlichen Urkunden sammelt.
Das Eheregister wird elektronisch beim Standesamt geführt. Es können jederzeit Urkunden/ Auszüge draus erstellt werden.