Inhalt:
Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen
Was muss sofort bis zur Trauerfeier und Beisetzung geregelt werden?
- Totenschein durch den Arzt ausstellen lassen
- Verfügungen (Testament) suchen und berücksichtigen
- ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation der Beerdigung beauftragen (welches auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt)
- engste Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Versorgung evtl. vorhandener Haustiere regeln
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab)
- Sarg auswählen
- Terminfestlegung mit dem Friedhofsträger und dem Pastor bzw. dem Trauerredner für die Trauerfeier und Beerdigung
- dem Pastor oder einem privaten Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen
- Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße)
- an Trauerkleidung denken
- für den Beerdigungskaffee Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren
- Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen
- Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen
- Erwerb bzw. Verlängerung des Grabnutzungsrechtes an einer Grabstätte, wenn die Beisetzung auf einer Wahlgrabstätte stattfinden soll
- Steinmetz für die Entfernung vorhandener Grabmale/ Einfassungen benachrichtigen
Was kann später erledigt werden?
- den Sterbefall beim Arbeitgeber melden
- den Tod eines Rentenempfängers bei der Deutschen Post AG - Rentenservice - melden
- bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen
- Rentenanspruch geltend machen
- Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen
- mit Versicherungen bzw. Sterbekassen abrechnen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar einschalten)
- Abstellen von Gas und Wasser
- Heizungsanlage regulieren
- Wohnung kündigen, Übergabe regeln
- Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen
- Fahrzeuge (PKW, Motorrad, etc.) und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
- Versicherungen kündigen bzw. umstellen
- Post umbestellen
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
- Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
- Vereinsmitgliedschaften kündigen
- bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten
- Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen
- Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüchen gegenüber Dritten klären
Anzeige beim Standesamt
Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Das für die Stadt Hameln zuständige Standesamt befindet sich im Hochzeitshaus, Osterstraße 2. Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen.