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Stadt & Bürger > Rathaus > Fachbereiche & Abteilungen > FB 5: Umwelt und technische Dienste > Verwaltung und Friedhöfe > Im Falle des Todes zu erledigen

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Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen

Was muss sofort bis zur Trauerfeier und Beisetzung geregelt werden?



Was kann später erledigt werden?



Anzeige beim Standesamt

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Das für die Stadt Hameln zuständige Standesamt befindet sich im Hochzeitshaus, Osterstraße 2. Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen.

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