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Inhalt:

Die verschiedenen Formen der Bestattung in Hameln

Erdgrabstätten



Urnengrabstätten


Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen, mit Ausnahme der Kindergrabstätten, 25 Jahre. Für Urnenbeisetzungen ist die Ruhezeit auf 20 Jahre festgelegt.

Kurzbeschreibungen der Grabarten:

Erdreihengrabstätten

(alle städtischen Friedhöfe außer Friedhof "Deisterstraße")
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Eine Verlängerung des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf grundsätzlich nur eine Leiche beigesetzt werden.

Erdwahlgrabstätten

(alle städtischen Friedhöfe; Lage B nur Friedhof "Am Wehl")
Die Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Hierbei wird unterschieden zwischen ein- und mehrstelligen Grabstätten, nach unterschiedlichen Lagen,  wie auch zwischen Grabstätten mit allgemeinen sowie mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. Über den Erwerb des Nutzungsrechtes wird eine Urkunde ausgestellt. Wichtig ist weiterhin, dass schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts die/der Erwerber(in) für den Fall ihres/seines Ablebens eine(n) Nachfolger(in) im Nutzungsrecht bestimmen und ihr/ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen soll, der erst im Zeitpunkt des Todes der/des Übertragenden wirksam wird.

Urnenreihengrabstätten

(alle städtischen Friedhöfe außer Friedhof "Deisterstraße")
Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne abgegeben werden. Eine Verlängerung des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf grundsätzlich nur eine Urne beigesetzt werden.

Urnenwahlgrabstätten

(alle städtischen Friedhöfe; Lage B nur auf dem Friedhof "Am Wehl")
Die Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. In Urnenwahlgrabstätten besteht die Möglichkeit bis zu sechs Urnen beizusetzen. Hinsichtlich des Nutzungsrechtes gilt dasselbe wie für Erdgrabstätten.

Urnengemeinschaftsgrabstätten

(nur Friedhof "Deisterstraße" und Friedhof "Am Wehl")
Es handelt sich hierbei um Urnenwahlgräber für jeweils zwei Urnenbeisetzungen. Es besteht die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, Grabmale in Form liegender Platten in einer vorgegebenen Größe auf die Grabstätte zu legen.
Die Unterhaltung und Pflege der Urnengemeinschaftsgrabstätten, mit Ausnahme etwaiger Grabmale, erfolgt durch die Stadt Hameln.
Die Ablage von Blumenschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen zentralen Plätzen im/am Grabfeld möglich.

Rasenreihengrabstätten: Erde/Urne

(alle städtischen Friedhöfe nach Verfügbarkeit und Bedarf)
Rasenreihengrabstätten werden als Grabstätten für Erdbeisetzungen und als Aschengrabstätten angeboten. Die Grabstätten sind mit Rasen eingesät und werden von der Stadt unterhalten. Es besteht die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, die Grabstätten mit einem liegenden Grabmal, dessen jeweilige Größe vorgegeben ist, zu versehen.
Die Ablage von Blumenschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen zentralen Plätzen im/am Grabfeld möglich.

Anonyme Urnengrabstätten

(ausschließlich Friedhof "Am Wehl")
Anonyme Urnengrabstätten sind in einem Reihengrabfeld zusammengefasst, das mit Rasen eingesät ist. Eine Kennzeichnung der einzelnen Grabstätten ist nicht möglich. Die Teilnahme der Angehörigen an der Beisetzung der Urne ist ebenfalls nicht möglich. Den Angehörigen wird die konkrete Grabstätte nicht bekannt gegeben.
Die Ablage von Blumenschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen zentralen Plätzen im/am Grabfeld zulässig.

Urnenbaumgrabstätten

(ausschließlich Friedhof "Am Wehl")
Es handelt sich um Urnenwahlgräber für jeweils zwei Urnenbeisetzungen. Die Grabstätten sind in einer kleinen Grabanlage um einen Baum angeordnet und sind teilweise mit Bodendeckern und teilweise mit Rasen gestaltet. Zur Zeit stehen 3 Anlagen mit verschiedenen Bäumen zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, Grabmale in Form liegender Platten in einer vorgegebenen Größe auf die Grabstätte zu legen.
Eine Verwendung von Überurnen ist bei dieser Bestattungsform nicht möglich! Die verwendeten Urnen müssen aus verrottbarem Material bestehen.
Die Unterhaltung und Pflege der Urnenbaumgrabstätten, mit Ausnahme etwaiger Grabmale, erfolgt durch die Stadt Hameln.
Die Ablage von Blumenschmuck ist nur auf dafür vorgesehenen zentralen Flächen möglich.


Weitere Auskünfte:

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern die Friedhofsverwaltung bei der Abt. Verwaltung und Friedhöfe. Dort werden Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten sowie die Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch über die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.

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