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Stiftungsverwaltung
Als selbständige oder unselbständige Stiftungen werden Vermögensmassen bezeichnet, die nach dem Willen der Stifterin bzw. des Stifters für einen bestimmten Zweck verwaltet werden. Sie können aus Geld, unbeweglichen oder beweglichen Sachen sowie aus Forderungen und Vermögenswerten bestehen.
Nur das Vermögen unselbständiger Stiftungen zählt zum Sondervermögen der Stadt. Es kann entstehen, wenn beispielsweise eine Privatperson per Testament verfügt, dass ihre Vermögensgegenstände in das Eigentum der Stadt übergehen sollen mit der Auflage, sie für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Dieses unterscheidet sich von einer Spende dadurch, dass die Spende zur Verwendung selbst bestimmt ist, während die Stiftung nur mit ihrem Ertrag dem Stiftungszweck dient.
Die Stadt hat das Vermögen der Stiftung zu erhalten und wirtschaftlich zu verwalten.
Die Stadt Hameln betreut insgesamt zehn Stiftungen, wovon acht unselbständige Stiftungen und zwei selbständige Stiftungen sind.
Eine Übersicht über die Stiftungen der Stadt Hameln sowie die organisatorische Einbindung der unselbständigen Stiftungen und der selbständigen Stiftungen bekommen sie hier.
Downloads
- weitere Infos zum Stiftungswesen PDF (42 KB)
- Förderrichtlinie Stiftung Wohnungshilfe PDF (55 KB)
- Förderrichtlinie Stiftung Wohnungshilfe - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum PDF (48 KB)