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Steuergegenstand der Grundsteuer ist der im Gebiet einer Gemeinde gelegene Grundbesitz. Grundbesitz ist der umfassende Sammelbegriff für alle wirtschaftlichen Einheiten, die der Grundsteuer unterliegen. Nach § 2 Grundsteuergesetz zählen dazu
die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke.
Zum land- und forstwirtschaftlich zu bewertendem Vermögen gehören der Grund und Boden, die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie ein Teil der Betriebsmittel. Zu Gewerbebetrieben gehörende Betriebsgrundstücke werden losgelöst vom Gewerbebetrieb als Grundvermögen oder land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bewertet.
Zum Grundvermögen zählen neben Grund und Boden, Gebäude und Zubehör auch grundstücksgleiche Rechte, wie Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum etc.

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ist die Beschaffenheit und der Wert des Grundbesitzes. Bei der bisher letzten Hauptfeststellung zum 01.01.1964 wurden die Einheitswerte für alle Grundstücke festgestellt. Diese sind bis heute Grundlage für die Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Dieser Betrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt multipliziert und ergibt letztendlich den Grundsteuerbetrag, welcher an die Stadt abzuführen ist.
Der derzeitige Hebesatz der Stadt Hameln liegt gem. der Haushaltssatzung der Stadt Hameln für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) bei 360 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) bei 430 %.