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Grundzüge des europäischen Wahlrechts

Seit 1979 werden alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allen EU-Mitgliedstaaten gewählt. Da es bisher nicht gelungen ist, sich über ein einheitliches Wahlverfahren zu verständigen, wählt jedes Land nach seinen eigenen nationalen Wahlrechtsvorschriften.

Dieses Jahr werden in 27 Mitgliedstaaten der EU Wahlen durchgeführt.



Wer darf wählen?

Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) zur Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ihren Hauptwohnsitz haben, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Ebenfalls wahlberechtigt sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ihren Hauptwohnsitz haben.

Das Wählerverzeichnis wird von der Stadt Hameln am 03. Mai 2009 aufgestellt und bis zum Wahltag fortgeschrieben. Automatisch aufgenommen werden alle wahlberechtigten Deutschen sowie alle wahlberechtigten Unionsbürger, die zur Europawahl 1999 oder 2004 auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.

Alle Deutschen, die früher in Hameln gelebt haben und ihren Hauptwohnsitz in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft verlegt haben sowie die Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in das Hamelner Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, haben die Möglichkeit, von ihrem Wahlrecht in ihrem Heimatland oder an ihrem momentanen Wohnort auszuüben. Ein entsprechender Antrag kann bei der jeweiligen Botschaft / Konsulat / Gemeinde angefordert werden.


Wer führt die Wahl durch?

Die Vorbereitung und Durchführung der Europawahlen fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, deren Wahlämter wesentliche organisatorische Einzelaufgaben zu erfüllen haben. Hierzu zählen zum Beispiel die



Wo wird gewählt?

Die Gemeinden bestimmen die Anzahl der Wahlbezirke sowie einen Wahlraum für jeden Wahlbezirk. Für das Gebiet der Stadt Hameln werden zur Europawahl 33 Wahlbezirke gebildet.
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum das Wahlrecht ausgeübt werden kann.


Wie wird gewählt?

Die Wählerinnen und Wähler erhalten im Wahllokal gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Personalausweises einen amtlichen Stimmzettel, auf dem eine Stimme vergeben werden kann. Diese ist in der Weise abzugeben, dass durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel ist darauf hin so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und in die Wahlurne einzuwerfen.

Wer aus einem wichtigen Grund (z.B. Urlaub, Krankheit, beruflichen Gründen) verhindert ist, den Wahlraum aufzusuchen, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Dazu ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte bereits ein entsprechender Antrag abgedruckt. Dieser ist vom Wahlberechtigten auszufüllen, zu unterschreiben und an die Stadt Hameln, Wahlbüro, zurück zu senden.


Briefwahl/Wahlscheinantrag

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen. Dazu hat die Stadt Hameln ein Online-Formular (wird nur zur Europawahl freigeschaltet) erstellt, auf dem alle wichtigen Angaben einzutragen sind. Die Briefwahlunterlagen werden dann dem Wahlberechtigten zugesandt.


Rechtsgrundlagen zur Europawahl

Europawahlgesetz (EuWG)  (pdf-Datei 85 KB)
 
Europawahlordnung (EuWO) (pdf-Datei 213 KB)


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