| Allgemeines: | Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein. |
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| Sie benötigen: | Ihren Personalausweis oder Reisepass. Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an. |
| Wichtig: | Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt. Das oben aufgeführte gilt auch für eine evtl. Nachuntersuchung. |