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Bürgeramt: Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeines: Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Sie benötigen: Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an.
Wichtig: Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.

Das oben aufgeführte gilt auch für eine evtl. Nachuntersuchung.

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