Inhalt:
Vorläufiger Reisepass
Allgemeines:
Nur wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass, der ein Jahr gültig ist.
Sie müssen nachweisen (z. B. mit Flugticket), dass eine Reise unmittelbar bevorsteht und ein regulärer (Express-)Pass nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.
Alle Deutschen, die in Hameln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können einen Reisepass erhalten. Bis zum 18. Geburtstag benötigen wir eine
Einverständniserklärung (pdf-Datei,
Downloadhilfe, Dateigröße 48 KB) Ihrer Eltern.
Sie benötigen:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
- Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis oder
- Ihren Personalausweis
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den
Lichtbildern.
Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für Ihren Reisepass ab dem 01.11.2005 nicht verwendet werden.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit, außerdem Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde (im Original).
Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26 EUR.
Wichtig:
Wir stellen Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort im Bürgeramt aus.
Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
Wird ein vorläufiger Reisepass für Kinder ab 10 Jahren beantragt, muss das Kind ebenfalls eigenhändig unterschreiben.
Jede Person (auch jedes Kind), für die ein Pass ausgestellt werden soll, muss persönlich zur Antragstellung erscheinen.