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Bürgeramt: vorläufiger Personalausweis
Allgemeines: Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.

Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig. Alle Deutschen ab 16 Jahren, die in Hameln ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen.
Generell ist ein Antrag auch früher möglich. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) (pdf-Datei, Downloadhilfe) vorliegen.
Sie benötigen: Für den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie ein Passbild, das Ihr aktuelles Aussehen wiedergibt, 35 mm breit und 45 mm hoch.

Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder Ihren Reisepass bzw. den Kinderausweis

Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit, außerdem Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde.

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 12,00 EUR.
Wichtig: Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis sollten Sie den "normalen" Personalausweis beantragen.

Wir stellen Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

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