Bürgeramt: Verlängerung des Kinderreisepasses
| Allgemeines: |
Der Kinderreisepass kann einmalig verlängert werden. Seine Gültigkeit endet mit der Vollendung des 12. Lebensjahrs. |
| Sie benötigen: |
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
- ein Lichtbild - bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Lichtbild,
- Ihr Kind (Jede Person -auch jedes Kind-, für die ein Pass ausgestellt werden soll, muss persönlich zur Antragstellung erscheinen).
Lichtbilder (www.bundesdruckerei.de), die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Kinderreisepass ab dem 01.11.2005 nicht verwendet werden. Die Anforderungen an die Qualität der Lichtbilder gelten insbesondere für Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe. Eine Verlängerung kostet 6 Euro.
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| Wichtig: |
Den Antrag für die Verlängerung des Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleich lautende schriftliche Erklärung (pdf-Datei, Downloadhilfe) abzugeben, dass die/der weitere Personensorgeberechtigte der Ausstellung des Kinderreisepasses zustimmt.
Der Kinderreisepass kann sofort wieder mitgenommen werden.
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