| Allgemeines: | Ab dem 01.11.2005 werden die neuen ePässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. ePass steht für "elektronischer Pass". Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika, die biometrischen Merkmale im ePass sind Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich) und ab 01. November 2007 zusätzlich noch Ihre Fingerabdrücke. Wird die Abgabe von Fingerabdrücken verweigert, wird kein Reisepass ausgestellt. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums. Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit. Bis zum 18. Geburtstag benötigen wir eine Einverständniserklärung (pdf-Datei, Downloadhilfe, Dateigröße 48 KB) Ihrer Eltern (zur Beantragung muss ein Elternteil mit vor Ort sein). |
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| Sie benötigen: |
Jede Person (auch jedes Kind), für die ein Pass ausgestellt werden soll, muss persönlich zur Antragstellung erscheinen. |
| Wichtig: | Durch den Einsatz eines neuen Verfahrens wurde die Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente deutlich reduziert. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern. Die Stadt Hameln hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass (bei Beantragung vor 12h garantierte Lieferung in 72 Std -Werktage-). Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgeramt der Stadt Hameln mit. Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahre sechs Jahre. Sie können eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen. Wenn Sie ins Bürgeramt kommen und wollen nur Ihr bereitliegendes Ausweisdokument abholen, brauchen Sie generell keine Wartemarke zu ziehen, sondern können direkt zur Info-Theke durchgehen. |