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Bürgeramt: Reisepass
Allgemeines: Ab dem 01.11.2005 werden die neuen ePässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. ePass steht für "elektronischer Pass". Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika, die biometrischen Merkmale im ePass sind Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich) und ab 01. November 2007 zusätzlich noch Ihre Fingerabdrücke. Wird die Abgabe von Fingerabdrücken verweigert, wird kein Reisepass ausgestellt. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums. Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit. Bis zum 18. Geburtstag benötigen wir eine Einverständniserklärung (pdf-Datei, Downloadhilfe, Dateigröße 48 KB) Ihrer Eltern (zur Beantragung muss ein Elternteil mit vor Ort sein).
Sie benötigen:
  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
  • Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis zusammen mit der Geburtsurkunde (im Original) oder
  • Ihren Personalausweis,
  • ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bitte beachten Sie unbedingt die Information der Bundesdruckerei zu den Lichtbildern.
Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für Ihren Reisepass ab dem 01.11.2005 nicht verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums zum ePass. Die Anforderungen an die Qualität der Lichtbilder gelten insbesondere für Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe. Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Wird ein Reisepass für ein Kind ab 10 Jahren beantragt, muss das Kind ebenfalls eigenhändig unterschreiben. Fingerabdrücke sollen ab 6 Jahren im Reisepass gespeichert werden. Ab dem 01.11.2005 gelten folgende Gebühren: Reisepass (ePass) 59 Euro, für Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro, für einen 48 Seiten Pass 22 Euro. Wir haben hier nicht alle möglichen Gebühren aufgeführt. Bitte fragen Sie uns.
Jede Person (auch jedes Kind), für die ein Pass ausgestellt werden soll, muss persönlich zur Antragstellung erscheinen.
Wichtig: Durch den Einsatz eines neuen Verfahrens wurde die Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente deutlich reduziert. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern. Die Stadt Hameln hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass (bei Beantragung vor 12h garantierte Lieferung in 72 Std -Werktage-).

Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgeramt der Stadt Hameln mit.

Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahre sechs Jahre.

Sie können eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen.

Wenn Sie ins Bürgeramt kommen und wollen nur Ihr bereitliegendes Ausweisdokument abholen, brauchen Sie generell keine Wartemarke zu ziehen, sondern können direkt zur Info-Theke durchgehen.

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