| Allgemeines: | Alle Deutschen ab 16 Jahren, die in Hameln ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen. Generell ist ein Antrag auch früher möglich. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) (pdf-Datei, Downloadhilfe) vorliegen. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt, müssen Sie dort den Personalausweis beantragen. |
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| Sie benötigen: |
Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 8 EUR. Für Personalausweise, die wir vor dem Ablaufdatum des alten ausstellen (z. B. bei Verlust, Diebstahl usw.) müssen wir eine Gebühr von insgesamt 13 EUR erheben. Der erste Personalausweis wird bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr kostenfrei ausgestellt. |
| Wichtig: | Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Personalausweis-Antrag fertigen wir in Ihrem Beisein an. Bis 24 Jahre sind Personalausweise jeweils sechs Jahre gültig - weil man davon ausgeht, dass sich Ihr Aussehen bis zum 24. Geburtstag stärker verändert - in der Regel ist Ihr erster Personalausweis gebührenfrei; ab 24 Jahren werden alle Personalausweise mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. zwei bis drei Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es u. U. auch länger dauern. Wir benachrichtigen Sie schriftlich, sobald der Ausweis bei uns vorliegt. Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen; verwenden Sie dafür bitte die Benachrichtigungskarte. Wenn Sie ins Bürgeramt kommen und wollen nur Ihr bereitliegendes Ausweisdokument abholen, brauchen Sie keine Wartemarke zu ziehen, sondern können direkt zur Info-Theke durchgehen. (siehe auch "Befreiung von der Ausweispflicht") |