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Bürgeramt: Kinderreisepass
Allgemeines: Ab dem 01.04.2004 können Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass beantragen, er ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar

Ab dem 01. November 2005 ist jeder Kinderreisepass unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild auszustellen.
Sie benötigen: Bringen Sie bitte mit:
  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde im Original (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus),
  • ein Lichtbild - bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Lichtbild,
  • Ihr Kind (Jede Person -auch jedes Kind-, für die ein Pass ausgestellt werden soll, muss persönlich zur Antragstellung erscheinen).
Lichtbilder (www.bundesdruckerei.de), die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Kinderreisepass ab dem 01.11.2005 nicht verwendet werden. Die Anforderungen an die Qualität der Lichtbilder gelten insbesondere für Reisepässe, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe. Die Gebühr beträgt 13 Euro, eine Verlängerung bzw. Änderung kostet 6 Euro.
Wichtig: Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Einverständniserklärung (pdf-Datei, Downloadhilfe) abzugeben, dass die/der weitere Personensorgeberechtigte der Ausstellung des Kinderreisepasses zustimmt. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.

Der Kinderreisepass wird Ihnen sofort ausgestellt. Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Auch dieser Antrag (pdf-Datei, Downloadhilfe) ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen.

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