| Allgemeines: | Dritte erhalten Auskunft auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin über Ihren Vor- und Zunamen, akademische Grade und Ihre Anschrift. Soweit Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweitere Melderegisterauskunft geben, die zusätzliche folgende Daten umfasst:
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| Wie gehen Sie vor? | Stellen Sie eine schriftliche Anfrage an das Bürgeramt und machen Sie Ihr rechtliches Interesse glaubhaft (Vollstreckungstitel, Gerichtsurteil etc.). Die Gebühr beträgt 8 EUR. Bei einer schriftlichen Anfrage senden Sie uns bitte einen Verrechnungscheck über 8 EUR oder eine Lastschriftengenehmigung im Wert von 8,00 EUR zu. Sind besondere Ermittlungen erforderlich, erhöht sich die Gebühr auf bis zu 12 EUR; wir werden Sie darüber informieren. Briefmarken können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden. |
| Wichtig: | Wenn Sie in Hameln gemeldet sind, haben Sie das Recht, sich kostenlos darüber zu informieren, welche Daten über Sie im Melderegister gespeichert sind. Ferner haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, Presse, Rundfunk, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (die sog. Übermittlungssperre)(siehe "Anmeldung"). Wenn Sie dieses Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben - lesen Sie dazu bitte die Hinweise in den Meldescheinen oder fragen Sie uns. Die Unterbindung der Datenweitergabe können Sie gleich bei der Anmeldung in Hameln eintragen lassen oder, wenn Sie schon in Hameln gemeldet sind, auch nachträglich im Bürgeramt schriftlich beantragen oder erklären. |